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Weko stellt Missbrauch von Marktbeherrschung durch Ticketcorner fest

Weko stellt Missbrauch von Marktbeherrschung durch Ticketcorner fest

Die Wettbewerbskommission (Weko) verbietet TicketCorner ihren
Vertragspartnern in den Vertriebsverträgen Exklusivitätsklauseln
aufzuerlegen. Die Veranstalter werden somit in Zukunft ihre Tickets
auch über andere Vertriebssysteme verkaufen können.

Am 15. April 2002 eröffnete die Weko eine Untersuchung, um die
Vereinbarkeit der in den Vertriebsverträgen von TicketCorner
enthaltenen Exklusivitätsklauseln mit dem Kartellgesetz zu prüfen.

Gemäss diesen Klauseln müssen sich die Veranstalter, die mit
TicketCorner einen Vertrag abschliessen wollen, verpflichten, sämtliche
Tickets aller ihrer Veranstaltungen für eine befristete Zeit
ausschliesslich über TicketCorner in Umlauf zu bringen. Es war den
Veranstaltern somit nicht möglich, auch nur einen Teil ihrer Tickets
über einen Konkurrenten von TicketCorner zu verkaufen.

Die Weko gelangt nun zum Resultat, dass TicketCorner auf dem Markt für
Ticketvertriebssysteme eine marktbeherrschende Stellung einnimmt. Die
Exklusivverträge führen zu unangemessenen Geschäftsbedingungen und
behindern andere Unternehmen in der Aufnahme oder Ausübung des
Wettbewerbs auf dem relevanten Markt.

Deshalb untersagte die Weko TicketCorner ihren Vertragspartnern in den
Vertriebsverträgen Exklusivitätsklauseln aufzuerlegen.

Walter Stoffel
 079 436 81 49

 Olivier Schaller
 031 322 21 23
 olivier.schaller@weko.admin.ch