Bern,
28.11.2003. Die Strafurteile gegen Personen, die zur Zeit des
Nationalsozialismus verfolgten Menschen zur Flucht verholfen haben, werden
aufgehoben. Zudem werden die Flüchtlingshelfer rehabilitiert. Der Bundesrat
setzt das Bundesgesetz über die Aufhebung von Strafurteilen gegen
Flüchtlingshelfer zur Zeit des Nationalsozialismus auf den 1. Januar 2004 in
Kraft.
Das
auf einen parlamentarischen Vorstoss zurückgehende Gesetz bezweckt, Strafurteile
gegen Flüchtlingshelfer aufzuheben, deren Verhängung heute als schwerwiegende
Verletzung der Gerechtigkeit empfunden wird. Als Flüchtlingshelfer gelten
Personen, die verurteilt worden sind, weil sie verfolgten Menschen zur Zeit des
Nationalsozialismus zur Flucht verhalfen oder Flüchtlinge beherbergten, ohne sie
den Behörden zu melden.
Das
Gesetz sieht einen doppelten Mechanismus vor: Einerseits hebt es sämtliche
rechtskräftigen Strafurteile der Militärjustiz sowie ziviler Strafgerichte des
Bundes und der Kantone gegen Flüchtlingshelfer generell auf. Zudem rehabilitiert
es alle Flüchtlingshelfer. Andererseits stellt die Begnadigungskommission der
Bundesversammlung als Rehabilitierungskommission auf Gesuch hin oder von Amtes
wegen fest, ob in einem Einzelfall der generelle Aufhebungsbeschluss ein
bestimmtes Strafurteil erfasst. Die Aufhebung von Strafurteilen begründet keinen
Anspruch auf Schadenersatz oder Genugtuung.
Die verurteilten Personen, deren Angehörige
oder Organisationen, die sich dem Schutz der Menschenrechte oder der
Aufarbeitung der schweizerischen Geschichte zur Zeit des Nationalsozialismus
widmen, können ab dem 1. Januar 2004 Gesuche an die Rehabilitierungskommission richten. Dem Gesuch um Feststellung, dass ein
bestimmtes Strafurteil im Sinne des Gesetzes aufgehoben ist, sind das Urteil
oder Hinweise auf den Fundort beizulegen. Die Kommission leitet die Gesuche an
das Bundesamt für Justiz (BJ) weiter, das die Entscheidungsgrundlagen für die
Kommission erarbeitet.
Weitere Informationen sind auf der
Website des BJ (www.bj.admin.ch) unter der Rubrik
„Rechtsetzungsprojekte“ / Stichwort „Rehabilitierung“
abrufbar.
Weitere Auskünfte:
Eduard Achermann, Bundesamt für
Justiz, Tel. 031 / 322 47
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