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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Aussprache des Bundesrates

 

 

Bern, 26.11. 2003. Der Bund will sich bei der Bekämpfung der Netzwerkkriminalität verstärkt engagieren. Der Bundesrat hat am Mittwoch an einer Aussprache beschlossen, die strafrechtliche Verantwortlichkeit für illegale Internet-Inhalte speziell zu regeln und neue Ermittlungsmöglichkeiten auf Bundesebene vorzuschlagen. Das EJPD wird 2004 entsprechende Vorschläge in die Vernehmlassung schicken.

 

Im Herbst 2001 setzte Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold, Vorsteherin des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), die Expertengruppe „Netzwerkkriminalität“ ein. Die Gruppe hatte den Auftrag zu prüfen, mit welchen Mitteln Rechtsverletzungen, die im Internet begangen werden, verhindert resp. geahndet werden können und wie die strafrechtliche Verantwortlichkeit im Internet zu regeln sei. Bundesrätin Metzler-Arnold erteilte zudem einer aus Bund und Kantonen, Polizei und Justiz zusammengesetzten Arbeitsgruppe „Genesis“ den Auftrag, die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen der landesweiten Operation gegen Kinderpornografie im Internet („Genesis“) im Hinblick auf künftige Fälle zu analysieren und entsprechende Verbesserungsvorschläge auszuarbeiten.

 

Differenzierte Verantwortlichkeit der Provider

 

Aufgrund der Berichte beider Gruppen hat der Bundesrat eine erste Aussprache geführt. Die Expertenkommission „Netzwerkkriminalität“ schlägt in Anlehnung an die E-Commerce-Richtlinie der Europäischen Union (EU) vor, das Strafgesetzbuch (StGB) mit einer neuen speziellen Regelung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit im Internet zu ergänzen. Der Autor und der Content-Provider (Inhaltsanbieter) sollen für die von ihnen ausgehenden illegalen Internet-Inhalte strafrechtlich voll verantwortlich sein. Der Hosting-Provider - er stellt seinen Kunden, den Content-Providern, einen Internet-Server zur Verfügung, worauf sie eigene Informationen anbieten können - soll für illegale Inhalte nur beschränkt verantwortlich sein, z.B. wenn er von Dritten erhaltene Hinweise auf solche Inhalte nicht an die Strafverfolgungsbehörden weiterleitet. Der Access-Provider (Zugangsvermittler) soll hingegen für die illegal zirkulierenden Inhalte nicht verantwortlich gemacht werden können.

 

Neue Ermittlungsmöglichkeiten für den Bund

 

Die Expertengruppe „Netzwerkkriminalität“ sowie die Arbeitsgruppe „Genesis“ erarbeiteten verschiedene Vorschläge für eine effizientere Strafverfolgung in kantonsübergreifenden und internationalen Fällen. Der Bundesrat unterstützt das Modell der Arbeitsgruppe „Genesis“. Dieses gibt dem Bund bei der Verfolgung von strafbaren Handlungen, die mittels elektronischer Kommunikationsnetze ganz oder teilweise im Ausland oder in mehreren Kantonen verübt wurden, in der ersten Verfahrensphase neue Ermittlungsmöglichkeiten. Der Bundesrat will aber darauf verzichten, eine umfassende neue Bundeskompetenz bzw. Bundesgerichtsbarkeit nach dem Vorbild der Effizienzvorlage im Bereich der Netzwerkkriminalität zu schaffen. Die Strafverfolgungsbehörden des Bundes sollen lediglich in der ersten Phase der Strafverfolgung Koordinationsfunktionen wahrnehmen und einzelne dringend notwendige Ermittlungen anordnen können. Die kantonalen Strafverfolgungskompetenzen sollen dabei jedoch erhalten bleiben.

 

Vernehmlassungseröffnung 2004

 

Gestützt auf die heutige Aussprache wird das EJPD dem Bundesrat einen Vorschlag für die Umsetzung der beiden Berichte unterbreiten. Dieser wird dann mit den Berichten als Dokumentation im Jahr 2004 in die Vernehmlassung geschickt.

 

 

Weitere Auskünfte:

Grace Schild Trappe, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 43 89