Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Pressemitteilung

Einheitliches Erscheinungsbild für die Bundesverwaltung

Der Bundesrat hat heute entschieden, dass die Departemente und Ämter ein einheitliches Erscheinungsbild erhalten. Statt einer Vielzahl von Logos steht in Zukunft das Schweizer Wappen wieder im Mittelpunkt. Eine Interdepartementale Arbeitsgruppe erarbeitet bis Ende April 2004 konkrete Vorschläge zur Umsetzung, die auch eine Reduktion der Kosten bringen sollen. Ab sofort gilt ein Moratorium für neue Logos und andere Investitionen in den visuellen Auftritt.

Die Schweizerische Eidgenossenschaft, die sieben Departemente, die Bundeskanzlei und die 73 Bundesämter treten heute in einer kaum noch überblickbaren Vielfalt von Erscheinungsbildern an die Öffentlichkeit. Damit ist die Einheitlichkeit des Regierungs- und Behördenauftritts weitgehend verloren gegangen. Für die Öffentlichkeit ist heute nicht mehr in jedem Fall erkennbar, dass sie mit einer Bundesstelle Kontakt hat.

Der Bundesrat hat deshalb an seiner Sitzung vom 26. November 2003 auf Antrag von Bundeskanzlei und Eidgenössischem Finanzdepartement entschieden, dass das Erscheinungsbild der Bundesverwaltung vereinheitlicht und eindeutig erkennbar werden muss.  Einheitliche Dachmarke des Bundes soll das Schweizer Wappen sein, was die Identität des Behördenauftritts verstärkt.

Nach dem Entscheid des Bundesrats müssen Auswirkungen und Umsetzung vertieft geprüft und konkrete Vorschläge für die Strategie des Erscheinungsbildes erarbeitet werden. Dafür wird unter Federführung der Bundeskanzlei eine interdepartementale Arbeitsgruppe eingesetzt. Sie soll bis Ende April 2004 dem Bundesrat in Kenntnis einer Untersuchung der Berner Hochschule der Künste (HKB) über das "Visuelle Erscheinungsbild des Bundes in der Öffentlichkeit" Bericht erstatten, einen Zeitplan unterbreiten und Antrag stellen.

Bis zur Realisierung eines einheitlichen Erscheinungsbildes der Bundesverwaltung gilt in sämtlichen Verwaltungsstellen der ersten beiden Verwaltungskreise (Kernbereich der Verwaltung sowie Ämter mit Leistungsauftrag und Globalbudget) ein Moratorium für neue Logos und andere Investitionen in den visuellen Auftritt.

Konkrete Angaben zu Kosten und möglichen Einsparungen sind derzeit nicht möglich. Ein einheitliches Erscheinungsbild wird in der Einführungsphase Mehrkosten verursachen.

Die möglichen Sparpotentiale sind aber beträchtlich, gerade mit einer Standardisierung des Produktkatalogs. Zudem müssen sämtliche Synergiepotentiale ausgeschöpft werden. Klare Vorgaben betreffend Erscheinungsbild und Produktkatalog erleichtern zudem die Übersicht und Führung der Kommunikationskosten.

Schweizerische Bundeskanzlei

Information und Kommunikation

Eidgenössisches Finanzdepartement

Presse- und Informationsdienst

26. November 2003

Auskunftspersonen:

Bundeskanzlei: Felix Spahr,

Beratung Öffentlichkeitsarbeit Bundesverwaltung, 031 322 15 23

Finanzdepartement: Daniel Eckmann,

Delegierter für Kommunikation, 031  322 63 01