Pressemitteilung
Einheitliches Erscheinungsbild für die
Bundesverwaltung
Der Bundesrat hat heute entschieden, dass die Departemente und Ämter
ein einheitliches Erscheinungsbild erhalten. Statt einer Vielzahl von Logos
steht in Zukunft das Schweizer Wappen wieder im Mittelpunkt. Eine
Interdepartementale Arbeitsgruppe erarbeitet bis Ende April 2004 konkrete
Vorschläge zur Umsetzung, die auch eine Reduktion der Kosten bringen sollen. Ab
sofort gilt ein Moratorium für neue Logos und andere Investitionen in den
visuellen Auftritt.
Die Schweizerische Eidgenossenschaft, die sieben Departemente, die
Bundeskanzlei und die 73 Bundesämter treten heute in einer kaum noch
überblickbaren Vielfalt von Erscheinungsbildern an die Öffentlichkeit. Damit ist
die Einheitlichkeit des Regierungs- und Behördenauftritts weitgehend verloren
gegangen. Für die Öffentlichkeit ist heute nicht mehr in jedem Fall erkennbar,
dass sie mit einer Bundesstelle Kontakt hat.
Der Bundesrat hat deshalb an seiner Sitzung vom 26. November 2003 auf
Antrag von Bundeskanzlei und Eidgenössischem Finanzdepartement entschieden, dass
das Erscheinungsbild der Bundesverwaltung vereinheitlicht und eindeutig
erkennbar werden muss. Einheitliche
Dachmarke des Bundes soll das Schweizer Wappen sein, was die Identität des
Behördenauftritts verstärkt.
Nach dem Entscheid des Bundesrats müssen Auswirkungen und Umsetzung
vertieft geprüft und konkrete Vorschläge für die Strategie des
Erscheinungsbildes erarbeitet werden. Dafür wird unter Federführung der
Bundeskanzlei eine interdepartementale Arbeitsgruppe eingesetzt. Sie soll bis
Ende April 2004 dem Bundesrat in Kenntnis einer Untersuchung der Berner
Hochschule der Künste (HKB) über das "Visuelle Erscheinungsbild des Bundes in
der Öffentlichkeit" Bericht erstatten, einen Zeitplan unterbreiten und Antrag
stellen.
Bis zur Realisierung eines einheitlichen Erscheinungsbildes der
Bundesverwaltung gilt in sämtlichen Verwaltungsstellen der ersten beiden
Verwaltungskreise (Kernbereich der Verwaltung sowie Ämter mit Leistungsauftrag
und Globalbudget) ein Moratorium für neue Logos und andere Investitionen in den
visuellen Auftritt.
Konkrete Angaben zu Kosten und möglichen Einsparungen sind derzeit
nicht möglich. Ein einheitliches Erscheinungsbild wird in der Einführungsphase
Mehrkosten verursachen.
Die möglichen Sparpotentiale sind aber beträchtlich, gerade mit einer
Standardisierung des Produktkatalogs. Zudem müssen sämtliche Synergiepotentiale
ausgeschöpft werden. Klare Vorgaben betreffend Erscheinungsbild und
Produktkatalog erleichtern zudem die Übersicht und Führung der
Kommunikationskosten.
Schweizerische Bundeskanzlei
Information und Kommunikation
Eidgenössisches Finanzdepartement
Presse- und Informationsdienst
26. November 2003
Auskunftspersonen:
Bundeskanzlei: Felix Spahr,
Beratung Öffentlichkeitsarbeit Bundesverwaltung, 031 322 15
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Finanzdepartement: Daniel Eckmann,
Delegierter für Kommunikation, 031 322 63
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