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Der Bundesrat gibt grünes Licht für die Unterzeichnung des Forschungsabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union

Eidgenössisches Departement
des Innern

        Medienmitteilung

     Bern, den 26. November 2003

Der Bundesrat gibt grünes Licht für die Unterzeichnung des
Forschungsabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union

Der Bundesrat hat heute beschlossen, das Forschungsabkommen zwischen der
Schweiz und der Europäischen Union zu unterzeichnen. Er hat eine
entsprechende Botschaft über die Genehmigung des Abkommens über die
wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit im Hinblick auf die
Assoziation der Schweiz an die sechsten EU-Rahmenprogramme ans Parlament
überwiesen.

Mit dem bereits am 5. September 2003 paraphierten Abkommen assoziiert sich
die Schweiz an die 6. Forschungsrahmenprogramme der Europäischen Union
(Laufzeit 2003-2006), welche die Bereiche Forschung und technische
Entwicklung in der EG sowie die Forschung und Ausbildung im Rahmen der
Europäischen Atomgemeinschaft Euratom umfassen. Dadurch erhalten
Forscherinnen und Forscher aus der Schweiz die selben Beteiligungsrechte wie
ihre Partner aus den Mitgliedstaaten der EU.

Ab dem 1. Januar 2004 können damit Schweizer Forschende neu auch die Führung
von Projekten innerhalb der 6. Rahmenprogramme übernehmen. Schweizerische
Projektteilnahmen werden künftig durch die Europäische Kommission in Brüssel
finanziert. Als assoziiertes Land erhält die Schweiz erweiterte
Mitwirkungsmöglichkeiten in den verschiedenen Steuerungs- und
Beratungsgremien, die sich innerhalb der EU mit der Umsetzung des 6.
Rahmenprogramms befassen. Als Gegenleistung beteiligt sich unser Land für
die Jahre 2004 bis 2006 jeweils finanziell am Forschungsbudget der
Europäischen Union. Dieser Beitrag wird aufgrund des Bruttoinlandproduktes
berechnet. Seine Höhe wird jedes Jahr neu ermittelt und wird voraussichtlich
jeweils zwischen 200 und 220 Millionen Franken liegen.

Nach seiner Unterzeichnung wird das Abkommen noch dem Schweizer und dem
Europäischen Parlament zur Genehmigung vorgelegt. Da die Ratifikation erst
im kommenden Jahr vorgenommen werden kann, jedoch weitere Verzögerungen für
die Forschenden vermieden werden sollen, wurde vereinbart, das
Forschungsabkommen provisorisch bereits ab dem 1. Januar 2004 anzuwenden.

Schweizer Forschende, die sich an den  6. Forschungsrahmenprogrammen der
Europäischen Union beteiligen möchten, können sich bei dem eigens für diesen
Zweck vom Bundesamt für Bildung und Wissenschaft geschaffenen
Informationsnetz Euresearch (www.euresearch.ch) informieren und beraten
lassen.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN

Presse- und Informationsdienst

Auskunft:

Dr. Paul-Erich Zinsli, stv. Direktor des Bundesamtes für Bildung und
Wissenschaft,

Tel. 031 322 96 53

Weitere Informationen zum 6. EU-Forschungsrahmenprogramm:

http://www.bbw.admin.ch/html/pages/forschung/eu/eurahmen-d.html

Schweizerisches Informationsnetz für Europäische Forschungsprogramme:

http://www.euresearch.ch