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Verordnung über die ausserdienstliche Tätigkeit in den militärischen Gesellschaften und Dachverbänden

3003 Bern, 26. November 2003

Medieninformation

Verordnung über die ausserdienstliche Tätigkeit in den militärischen
Gesellschaften und Dachverbänden

Der Bundesrat hat am Mittwoch im Rahmen von Armee XXI und VBS XXI die
Verordnung über die ausserdienstliche Tätigkeit in den militärischen
Gesellschaften und Dachverbänden verabschiedet und auf den 1. Januar 2004 in
Kraft gesetzt.

Bereits bisher hatte der Bund neben der eigentlichen ausserdienstlichen
militärischen Ausbildung auch Fachwettkämpfe und den ausserdienstlichen
Militärsport unterstützt. Neu wird in diese Ausbildung auch die Vermittlung
von sicherheits- und militärpolitischen Informationen integriert werden. Der
VBS-Bereich Verteidigung wird diese freiwillige Tätigkeit künftig mit
Ausbildungsmodulen unterstützen. Infolge der hohen Komplexität und der
zunehmenden Technisierung der militärischen Ausbildung wird dafür vermehrt
auch Berufspersonal zur Verfügung gestellt. Neu sollen an dieser Ausbildung
auch ehemalige Angehörige der Armee und Jugendliche teilnehmen dürfen.

EIDG. DEPARTMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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