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Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung der Agrarpolitik 2007

Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung der Agrarpolitik 2007

Der Bundesrat hat heute die Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik
2007 verabschiedet und die meisten Änderungen auf den 1. Januar 2004 in
Kraft gesetzt. Mit der Anpassung von 42 Verordnungen werden die
gesetzlichen und finanziellen Vorgaben des Parlaments umgesetzt. Die
Agrarpolitik 2007 optimiert die agrarpolitischen Massnahmen auf die
neuen Herausforderungen hin und verbessert damit die
Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft. Sie
bringt in diversen Bereichen auch administrative Vereinfachungen.

Die Kantone, die politischen Parteien und interessierte Organisationen
haben sich zu insgesamt 42 Verordnungen zum Landwirtschaftsgesetz,
Tierseuchengesetz und Tierschutzgesetz vernehmen lassen. Viel und sehr
kontrovers diskutiert wurden dabei die Eintretenskriterien zur
Berechtigung von Direktzahlungen sowie von Investitionshilfen: Sowohl
bei der Berechnung der Standardarbeitskraft (SAK) als auch bei den
Einkommens- und Vermögensabzügen und den Ausbildungsanforderungen hat
der Bundesrat mittlere Lösungen gefunden.

Ein Kernelement der Ausführungsbestimmungen sind die Details zur
schrittweisen Versteigerung der Zollkontingente beim Schlachtvieh und
Fleisch ab 2005. In der Milchkontingentierungsverordnung wird das
Verfahren geregelt, wie Branchenorganisationen ihre Kontingentsmenge
selber anpassen können. Als Folge der Budgetkürzungen für die
Milchpreisstützung wird die Verkäsungszulage per 1. Mai 2004 um einen
auf 19 Rappen gekürzt.

Im Obst- und Rebbau wurden die Bedingungen und Beiträge für
Produktionsumstellungen geregelt. Die erweiterten
Strukturverbesserungsmassnahmen wurden definiert, die
Eintretenskriterien und Beiträge festgelegt. Zur Erleichterung der
unumgänglichen Anpassungen sind neu Umschulungs-beihilfen und die
Umschuldung mit Betriebshilfedarlehen möglich. Im bäuerlichen
Bodenrecht wurde mit der Einführung der SAK eine Harmonisierung mit dem
Landwirtschaftsrecht und dem Pachtrecht erreicht.

Gleichzeitig mit dem Verordnungspaket des Bundesrates hat das EVD zwei
Departements-verordnungen (Biologische Landwirtschaft, Beihilfen für
Milchprodukte) verabschiedet.
Die Verordnungen (provisorische, nicht publizierte Fassung) stehen ab
sofort online unter www.blw.admin.ch („Dossiers / Agrarpolitik 2007“)
zur Verfügung.

Bundesamt für Landwirtschaft,
 Sektion Information,
 Jürg Jordi,
 031 322 81 28