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Zusatzmassnahmen zum Entlastungsprogramm im Umfang von 2,5 Milliarden


MEDIENMITTEILUNG

Zusatzmassnahmen zum Entlastungsprogramm im Umfang von 2,5 Milliarden

26. Nov 2003 (EFD) Das Entlastungsprogramm 2003 reicht nicht aus, um den
Bundeshaushalt nachhaltig zu konsolidieren. Aus heutiger Sicht braucht es
zusätzliche Entlastungen von rund 2,5 Milliarden. Hierfür bedarf es weiterer
Systemreformen und gezielter, möglichst rasch wirkender Ausgabenkürzungen.
Daneben soll auch eine systematische Ausgabenverzichtsplanung mit
anschliessender Organisationsüberprüfung vorgenommen werden. Ein Teil der
Lücke soll durch Mehreinnahmen geschlossen werden. Dies ist den heute
erteilten Antworten des Bundesrates auf 13 parlamentarische Vorstösse zu
entnehmen.

Alle Vorstösse beklagen die trüben Perspektiven der Bundesfinanzen und
fordern im Interesse einer langfristigen und nachhaltigen Sanierung des
Bundeshaushalts Massnahmen, die das Entlastungsprogramm 03 (EP03) ergänzen
sollen.

In seinen Stellungnahmen und Antworten hält der Bundesrat fest, dass das
EP03, das gegenwärtig vom Parlament bereinigt wird, nicht hinreichend sei,
um den Bundeshaushalt im Sinne der Schuldenbremse nachhaltig zu
konsolidieren. Um diesem Ziel zu genügen, seien im Jahr 2007 aus heutiger
Sicht zusätzliche Entlastungen von rund 2,5 Milliarden erforderlich. Der
Bundesrat wird seine Vorstellungen zu weitergehenden Entlastungsmassnahmen
im Rahmen der Legislaturplanung 2003-2007 konkretisieren. Als gesichert
könne indes schon heute gelten, dass es zu einer dauerhaften Konsolidierung
des Bundeshaushaltes Systemreformen und weiterer rasch wirkender
Ausgabenkürzungen bedürfe.

Der Bundesrat hält es für sinnvoll, auch eine systematische
Aufgabenverzichtsplanung und eine sich daran anschliessende Überprüfung der
Verwaltungsstrukturen und -prozesse ins Auge zu fassen. Diese Arbeiten
werden auf die gemäss Subventionsgesetz in den Jahren 2004/05 anstehende
Subventionsüberprüfung abgestimmt. Die Massnahmen sollen im Einklang mit der
Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und
Kantonen (NFA) sowie mit der Legislaturplanung stehen. Auch soll auf die
Auswirkungen auf die Kantone geachtet werden. Schliesslich beabsichtigt der
Bundesrat, einen noch zu bestimmenden Teil der Lücke durch Mehreinnahmen zu
schliessen.

Behandelt hat der Bundesrat damit die folgenden Vorstösse:

03.3332, Motion von Nationalrat Charles Favre (FDP/VD), Strukturreformen aus
Sicht der Finanzpolitik

03.3435, Motion der Spezialkommission des Nationalrates, Weiteres
Sanierungsprogramm

03.3497, Motion der Spezialkommission des Nationalrates, Minderheit Strahm,
Weiteres Sanierungsprogramm

03.3498, Motion der Spezialkommission des Nationalrates, Minderheit
Leutenegger Oberholzer, Weiteres Sanierungsprogramm

03.3495, Motion der Fraktion der SVP, Sanierungspaket bis Ende 2004

03.3271, Postulat von Nationalrat Adrian Imfeld (CVP/OW), Finanzpolitik.
Prüfung von längerfristigen Reformen

03.3247, Interpellation von Nationalrat Arthur Loepfe (CVP/AI), Umfassende
Sanierungsstrategie für den Bundeshaushalt und die Sozialwerke

03.3287, Interpellation von Nationalrat Bruno Zuppiger (SVP/ZH),
Ausgabenseitige Erweiterung des Entlastungsprogramms

03.3345, Motion von Ständerat Rolf Schweiger (FDP/ZH), Strukturreformen aus
der Sicht der Finanzpolitik

03.3348, Postulat von Ständerat Hermann Bürgi (SVP/TG), Finanzpolitische
Prüfung von längerfristigen Reformen

03.3256, Interpellation von Ständerat Rolf Schweiger (FDP/ZH), Umfassende
Sanierungsstrategie für den Bundeshaushalt und die Sozialwerke

03.3303, Interpellation Hans-Rudolf Merz (FDP/AR), Ausgabenseitige
Erweiterung des Entlastungsprogrammes

03.3306, Interpellation von StänderatThomas Pfisterer (FDP/AG), Entlastung
des Bundeshaushalts. 2. Phase

Auskunft: Peter Saurer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel.: 031 322 60 09 Andreas
Pfammatter, Eidg. Finanzverwaltung, Tel.: 031 322 60 54 Karl Schwaar, Eidg.
Finanzverwaltung, Tel.: 031 323 86 09

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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