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Berufliche Vorsorge: Bundesrat prüft Optimierung der Aufsicht


MEDIENMITTEILUNG

Berufliche Vorsorge: Bundesrat prüft Optimierung der Aufsicht

26. Nov 2003 (EFD) Die Aufsicht in der beruflichen Vorsorge soll optimiert
werden; eine gesamthafte Überprüfung der Aufsicht in diesem Bereich ist
eingeleitet worden, schreibt der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu einer
Motion der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) über die
Bundesaufsicht in der Beruflichen Vorsorge. Dabei, so der Bundesrat, sei
auch eine Zentralisierung der Aufsicht zu prüfen.

Die Vielfalt der Aufsichtsgremien und der Vorsorgeeinrichtungen, die
unterschiedlichen materiellen Rechtsgrundlagen und die Frage der
Vereinheitlichung der Aufsicht über die Einrichtungen der beruflichen
Vorsorge sei seit längerer Zeit Gegenstand verschiedener Arbeitsgruppen und
Kommissionen, schreibt der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion.

So hat das Eidgenössische Departement des Innern am 10. Juli 2003 im
Einvernehmen mit dem Justiz- und Polizei- sowie dem Finanzdepartement neben
der Expertenkommission "Rechtsformen der Vorsorgeeinrichtungen" eine breit
abgestützte Expertenkommission "Optimierung der Aufsicht in der beruflichen
Vorsorge" eingesetzt. Sie hat das Ziel, die Aufsicht im Bereich der
beruflichen Vorsorge neu zu regeln. Diese zweite Kommission unter der
Leitung von Prof. Dr. Jürg Brühwiler analysiert die bestehende Organisation
der Aufsicht und erarbeitet Vorschläge zu deren Optimierung für den gesamten
Bereich der beruflichen Vorsorge. Dabei ist auch die Zentralisierung der
Aufsicht in einem verwaltungsexternen Gremium zu prüfen. Die aus diesen
Arbeiten resultierenden Ergebnisse wird der Bundesrat dem Parlament im
Rahmen einer Botschaft unterbreiten.

Mit der Expertenkommission "Optimierung der Aufsicht in der beruflichen
Vorsorge" wird den in der Motion gemachten Überlegungen Rechnungen getragen.
Der Bundesrat beantragt deshalb, den Vorstoss in ein Postulat umzuwandeln.

Auskunft: Patrick Jecklin, Bundesamt für Privatversicherungen, Tel 031 325
01 65

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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