Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Verordnung über die vordienstliche Ausbildung totalrevidiert

3003 Bern, 26. November 2003

Medieninformation

Verordnung über die vordienstliche Ausbildung totalrevidiert

Der Bundesrat hat am Mittwoch mit Blick auf die Armee XXI der Totalrevision
der Verordnung über die vordienstliche Ausbildung zugestimmt. Er ist der
Ansicht, dass sich das bestehende System der vordienstlichen Ausbildung
bewährt hat, welches die Vermittlung der für bestimmte Truppengattungen
notwendigen Vorkenntnisse für die Rekrutenschule bezweckt.

Nach Artikel 64 des Militärgesetzes unterstützt der Bund Verbände und
Vereine bei der Durchführung der vordienstlichen Ausbildung. Das VBS kann
solche Kurse selbst durchführen oder andere Organisationen damit
beauftragen.

Neu werden Jungmotorfahrer-, Train-, Veterinär- und Militärmusikkurse
angeboten. Dagegen werden die Flugzeugerkennungs- und Erste-Hilfe-Kurse
wegen mangelnden Bedarfs abgeschafft. Das Jungschützenwesen und die
fliegerische Vorschulung gehören an sich auch zur vordienstlichen
Ausbildung, sind jedoch anderweitig geregelt.

EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
Information