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Neue Verordnung über die Organisation der Armee (VOA)

3003 Bern, 26. November 2003

Medieninformation

Neue Verordnung über die Organisation der Armee (VOA)

Der Bundesrat hat die Verordnung über die Organisation der Armee (VOA)
verabschiedet. Die Verordnung tritt auf den 1. Januar 2004 in Kraft und
ersetzt die bisherige Verordnung gleichen Namens und die Verordnung über den
Armeestab (VAst). Sie regelt die Detailorganisation der Armee XXI.

Gegenüber der bisherigen Armee 95 unterscheidet sich die Armee XXI in der
Detailorganisation im Wesentlichen in folgenden Punkten:

· Die kantonalen Truppen werden aufgehoben. Die Kantone werden aber
weiterhin bestimmte Aufgaben im Bereich des Personellen der Truppe
wahrnehmen. Hierzu werden die einzelnen Truppenkörper und Formationen
jeweils einem bestimmten Kanton zugewiesen.

· Die einzelnen Formationen und Truppenkörper erhalten zu ihrem eigentlichen
Sollbestand eine Bereitschaftsreserve. Mit dieser Bereitschaftsreserve soll
sichergestellt  werden, dass die Einheiten im Dienst über genügend
einrückende Angehörige der Armee verfügen, um den Auftrag erfüllen zu
können.

· Im Bereich der Mannschaft und der Unteroffiziere werden folgende neue
Grade eingeführt:
· Obergefreiter: Er ist der Gruppenführer-Stellvertreter oder ein Spezialist
auf Stufe Einheit.
· Oberwachtmeister: Er ist der Zugführer-Stellvertreter.
· Hauptfeldweibel: Er ist der Einheitsfeldweibel.
· Hauptadjutant: Er ist ein Führungsgehilfe auf Stufe Brigade.
· Chefadjutant: Er ist ein Führungsgehilfe auf Stufe Territorialregion

· Für die weiblichen Angehörigen der Armee sind bei entsprechender Eignung
grundsätzlich alle Funktionen zugänglich. Die Beschränkung auf Funktionen
ohne Kampfauftrag entfällt.

EIDG. DEPARTMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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