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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Inkraftsetzung des neuen Bundesgesetzes und der Verordnung über die

Inkraftsetzung des neuen Bundesgesetzes und der Verordnung über die
Förderung der Beherbergungswirtschaft

Das neue Bundesgesetz und die Verordnung über die Förderung der
Beherbergungswirtschaft werden auf den 15. Dezember 2003 in Kraft
gesetzt. Damit leistet der Bund einen Beitrag zur Erneuerung
überlebensfähiger KMU-Betriebe der Beherbergungswirtschaft in den
Saisongebieten.

Die Eidgenössischen Räte verabschiedeten am 20. Juni 2003 das
Bundesgesetz über die Förderung der Beherbergungswirtschaft. Mit der
Inkraftsetzung des neuen Gesetzes und der Verordnung am 15. Dezember
2003 findet ein Paradigmawechsel statt. Nur noch langfristig
überlebensfähige Beherbergungsbetriebe mit guten Ertragsaussichten
werden gefördert. Der laufende Strukturwandel wird damit unterstützt
und nicht aufgehalten.

Die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) ist für den
Vollzug der Förderungsmassnahmen zuständig. Mit den neuen
Rechtsgrundlagen verfügt diese öffentlich-rechtliche Körperschaft nun
über ein Instrumentarium, welches den Förderungszweck sicherstellt und
die bestehenden Möglichkeiten des heutigen Kreditmarktes für
touristische Klein- und Mittelbetriebe ausschöpfen kann.

Mit der neuen Verordnung geht zudem eine Reorganisation der SGH einher:
Die Führungsspitze wurde verkleinert und ein neuer Businessplan
erstellt, welcher der Gesellschaft eine wirksame Erfüllung ihrer
gesetzlich übertragenen Finanzierungs- und Beratungsaufgaben erlaubt.

Die Eidg. Räte haben der SGH mit Finanzierungsbeschluss vom 20. Juni
2003 ein zinsloses Bundesdarlehen von 80 Millionen Franken für die
Periode 2003-2007 zur Verfügung gestellt. Da dieses Darlehen Teil des
Entlastungsprogramms ist, wird erst in der Dezembersession 2003
abschliessend über die Höhe des Bundesdarlehens entschieden.

seco,
 Peter Keller,
 Ressort Tourismus,
 Tel.  031 322 27 58