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Anwendung des neuen Lohnsystems in der Bundesverwaltung


MEDIENMITTEILUNG

Anwendung des neuen Lohnsystems in der Bundesverwaltung

26. Nov 2003 (EFD) Dem Bundesrat ist die sachgerechte Anwendung des neuen
Lohnsystems NLS in der Bundesverwaltung ein wichtiges Anliegen. Dies
schreibt der er in seiner Antwort auf die Einfache Anfrage von Nationalrat
Hans Widmer (SP, LU).

Nationalrat Widmer verlangte mit seiner Einfachen Anfrage vom Bundesrat
Auskunft darüber, in welcher Form die Öffentlichkeit über die Anwendung des
neuen Lohnsystems in der Bundesverwaltung orientiert worden ist. Der
Bundesrat hatte in einer früheren Antwort auf eine Einfache Anfrage Widmers
geantwortet, dass er sich der personal- und finanzpolitischen Bedeutung
einer sachgerechten Anwendung des Lohnsystems bewusst sei. Der Bundesrat
hielt weiter fest, dass er eine sachgerechte Transparenz befürworte und die
Öffentlichkeit nach Vorliegen der Ergebnisse einer Evaluation, informiert
werden soll. In seiner heutigen Antwort schreibt der Bundesrat, dass die
Erkenntnisse von Datenerhebungen und Analysen nun vorliegen, die im
"Evaluationsbericht NPP-Wirkungsanalyse 2003 mit Schwerpunkt NLS
Qualitätssicherung" vom September 2003 zusammengefasst sind. Öffentlichkeit
und Bundespersonal wurden darüber informiert.

Personalbeurteilungen

Widmer verlangte weiter Auskunft darüber, ob die Beurteilungen ausgewogen,
frei von Dikriminierungen, erfolgten. In seiner Antwort schreibt der
Bundesrat, dass das Ziel einer sachgerechten Personalbeurteilung
unbestritten darin besteht, hinsichtlich Geschlecht, Lebensalter, Sprache,
Position, Nationalität oder Religion diskriminierungsfrei zu sein. Gemäss
Evaluation bestehen keine direkten Hinweise darauf, dass über die gesamte
Bundesverwaltung betrachtet einzelne Personengruppen durch NLS systematisch
bevorzugt oder benachteiligt würden.

Einhaltung der Richtwerte betreffend Normalverteilung

Widmer verlangte weiter Auskunft darüber, ob die Beurteilungen den
verbindlichen Grenzen, die der Bundesrat vorgesehen hat, entsprechen. Der
Bundesrat hält in seiner Antwort fest, dass fast die Hälfte der Bundesämter
die Richtwerte bis auf kleinere Abweichungen eingehalten hat. Auch wenn es
bei der Verteilung der Beurteilungen feststellbare Unterschiede je nach Amt
oder Dienststelle gibt, kann bei einer Gesamtbetrachtung nicht von einer
stossenden und personalpolitisch unhaltbaren Ungleichbehandlung bei der
Verteilung der Mittel gesprochen werden. Erklärte Zielsetzung ist, dass sich
künftig möglichst alle Ämter an die Richtwerte halten und erste Massnahmen
sind bereits in die Wege geleitet worden.

Auskunft: Gabrielle Merz Turkmani, Eidg. Personalamt Tel. 031 322 62 27

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