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Vorgaben für die Post zum flächendeckenden Poststellennetz

Medienmitteilung

Vorgaben für die Post zum flächendeckenden Poststellennetz

Zur Sicherstellung der Grundversorgung im Postmarkt erhält die Schweizer
Post erstmals verbindliche Vorgaben für ein flächendeckendes
Poststellennetz.  Der Bundesrat hat am Mittwoch das revidierte Postgesetz
mit der dazugehörigen Verordnung auf den 1. Januar 2004 in Kraft gesetzt.
Gleichzeitig mit der Senkung der Monopolgrenzen für Pakete werden die
Marktüberwachung und die Wettbewerbsaufsicht geregelt. Damit sind
wesentliche Forderungen der Initiative "Postdienst für alle" erfüllt.

Der Postsektor befindet sich europaweit im raschen Wandel: offene Märkte,
neue Technologien und neue Kundenbedürfnisse fordern die Unternehmen wie die
Politik heraus. Bundesrat und Parlament haben in den letzten Jahren mit der
Gesamtschau Post und der Revision des Postgesetzes die Eckwerte für die
weitere Entwicklung des Postwesens in der Schweiz gesetzt. Ziele bleiben die
flächendeckende und preiswerte Versorgung mit  Postdienstleistungen und die
Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Post. Mit der revidierten Gesetzgebung,
die am 1. Januar 2004 in Kraft tritt, wird das Konzept im Detail umgesetzt.

Gemäss dem revidierten Postgesetz garantiert die Post weiterhin die
Grundversorgung in guter Qualität und zu erschwinglichen Preisen und
unterhält zu diesem Zweck ein flächendeckendes Poststellennetz. In der
Verordnung konkretisiert der Bundesrat diese Vorgaben wie folgt:

·         Regionen: Die Post berücksichtigt die Eigenheiten der Regionen und
unterhält auch künftig pro Region mindestens eine Poststelle mit dem
gesamten Angebot des Universaldienstes. Diese liegt in angemessener Distanz
zu den Kunden. Die Post soll ihre Entscheidungen auf die bekannten
Planungsregionen stützen. Damit werden die Eigenheiten einer Region
möglichst gut berücksichtigt und die Kantone haben Einfluss auf die Bildung
der Raumplanungsregionen.

·         Verfahren: Bei der Schliessung einer Poststelle werden die
betroffenen Gemeinden angehört. Kommt keine Einigung zustande, prüft die vom
Departement eingesetzte unabhängige Kommission das Dossier und gibt eine
Empfehlung ab. Die Entscheidung liegt in der Kompetenz der Post.

·         Qualität: Der Zugang zum Universaldienst, die Qualität der
Dienstleistungen und die Kundenzufriedenheit sollen regelmässig von
unabhängiger Stelle überprüft werden.

·         Aufsicht: Die Post und die Wettbewerber müssen der
Regulationsbehörde jährlich Bericht erstatten.

Die Vorgaben zum Poststellennetz sind genügend flexibel, damit die Post auf
die Kundenwünsche eingehen kann:

Private Postunternehmen werden konzessionspflichtig

Auf Anfang 2004 öffnet die Schweiz den Postmarkt um einen weiteren Schritt:
Private Unternehmen dürfen dann auch Pakete unter 2 Kilogramm befördern. Im
Jahr 2006 wird die Monopolgrenze für Briefe auf 100 Gramm gesenkt, sofern
die Finanzierung der Grundversorgung gesichert ist. Dieser zweite
Öffnungsschritt wird in einer späteren Revision der Postverordnung
umgesetzt. Zur Sicherung eines fairen Wettbewerbs schafft der Bundesrat mit
der Verordnung eine Regulationsinstanz und regelt den Marktzutritt.

Private Postunternehmen müssen vom nächsten Jahr an im Besitz einer
Konzession sein. Wer eine Konzession will, muss die branchenüblichen
Arbeitsbedingungen einhalten. Gleichzeitig werden die Voraussetzungen für
die Erhebung von Gebühren bei den privaten Wettbewerbern geschaffen. Dies
für den Fall, dass die Post den Universaldienst nicht mehr selber
finanzieren könnte.

Die Postregulationsbehörde PostReg wird dem Generalsekretariat des UVEK
administrativ zugewiesen. Weitere Informationen sind ab sofort unter
www.postreg.admin.ch zu finden.

Wesentliche Anliegen der Initiative "Postdienst für alle" erfüllt

Postgesetz und revidierte Postverordnung nehmen wesentliche inhaltliche
Anliegen der Volksinitiative "Postdienste für alle" auf, die der Bundesrat
zur Ablehnung empfiehlt. Als Differenz verbleibt die Frage von Abgeltungen
der Kosten der Grundversorgung. Das Parlament hat 2002 Abgeltungen
abgelehnt. Auch aus Sicht des Bundesrates reichen die vorhandenen
Finanzierungsinstrumente aus. Der Bundesrat hat in der Gesamtschau Post
zugesichert, dass er dem Parlament eine Vorlage für Abgeltungen unterbreiten
wird, wenn dies notwendig wäre.

Bern, 26. November 2003

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Martin Kaiser, Leiter PostReg, 031 322 52 69

Beilagen:

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