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Verordnung zum Wohnraumförderungsgesetz verabschiedet

Verordnung zum Wohnraumförderungsgesetz verabschiedet

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. November 2003 die
Verordnung zum Bundesgesetz vom 21. März 2003 über die Förderung von
preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz WFG) verabschiedet.
Sie wird auf den 1. Februar 2004 in Kraft treten.

Die Wohnraumförderungsverordnung (WFV) enthält die
Ausführungsbestimmungen zu den Förderbereichen des WFG. Diese umfassen
Massnahmen zur Bereitstellung preisgünstiger Mietwohnungen und zur
Förderung von preisgünstigem Wohneigentum sowie solche zur Stärkung der
Träger und Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus und zur
Verbesserung der Wissens- und Entscheidungsgrundlagen im Wohnungswesen.
Ferner übernimmt das Bundesamt für Wohnungswesen per 1. Januar 2004 die
Administration der Hypothekardarlehen, die den Wohnbaugenossenschaften
des Bundespersonals gewährt wurden.

Das WFG ist am 1. Oktober 2003 in Kraft getreten. Wird das
Entlastungsprogramm 03 gutgeheissen, werden allerdings die mit direkten
Bundesdarlehen vorgesehenen Förderungsaktivitäten im Miet- und
Eigentumsbereich vorderhand nicht umgesetzt. Die Hilfen gemäss den
entsprechenden Gesetzesbestimmungen werden bis Ende 2008 sistiert.
Damit werden auch die dazu in der Verordnung enthaltenen
Ausführungsbestimmungen bis zu diesem Zeitpunkt keine Anwendung finden.
Hingegen kann die indirekte Wohnraumförderung des Bundes, die zusammen
mit Partnerorganisationen abgewickelt wird, nach dem Inkrafttreten der
neuen Verordnung vollzogen werden. Im Vordergrund stehen dabei
Bürgschaften und Rückbürgschaften sowie Darlehen für die Fonds de
roulement der Dachorganisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus.

Dokumente auf Internet:

http://www.bwo.admin.ch/de/wohnbau/wfr_02.htm

Bundesamt für Wohnungswesen

Ernst Hauri,
 Tel.: 032 / 654'91'82