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Kinderzulagen in der Landwirtschaft werden erhöht

Eidgenössisches Departement
des Innern

        Medienmitteilung

     Bern, den 26. November 2003

Kinderzulagen in der Landwirtschaft werden erhöht

Der Bundesrat erhöht per 1. Januar 2004 die Kinderzulagen in der
Landwirtschaft um monatlich 5 Franken. In den Genuss dieser Zulagen kommen
nur Bauernfamilien in bescheidenen Verhältnissen sowie landwirtschaftliche
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Zweck der Familienzulagen in der Landwirtschaft ist, Bauernfamilien in
bescheidenen Verhältnissen sowie landwirtschaftlichen Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern einen Teil ihrer Familienlasten auszugleichen. Der Bundesrat
hat beschlossen, die Kinderzulagen gemäss Bundesgesetz über die
Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG) an die wirtschaftliche
Entwicklung und an die Entwicklung der kantonalen Ansätze für
Familienzulagen anzupassen. Die Kinderzulagen belaufen sich ab 1. Januar
2004 auf folgende Beträge:

.     170 Franken           (175 Franken ab dem dritten Kind)          für
Talgebiete

.     190 Franken           (195 Franken ab dem dritten Kind)          für
Berggebiete

Die Kinderzulagen stehen Kleinbäuerinnen und Kleinbauern zu, wenn ihr reines
Einkommen 30'000 Franken im Jahr nicht übersteigt. Diese Grenze erhöht sich
um 5'000 Franken pro Kind. Bei Einkommen, welche die Einkommensgrenze um
höchstens 7'000 Franken übersteigen, besteht Anspruch auf einen Teil der
Zulagen.

Die nun beschlossene Erhöhung hat Mehrkosten von jährlich 3,5 Millionen
Franken zur Folge. Davon trägt der Bund zwei Drittel, die Kantone tragen
einen Drittel.

Letztmals wurden die Kinderzulagen vor zwei Jahren erhöht.

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN

Presse- und Informationsdienst

Auskunft:                                Tel. 031 / 322 91 47

                                                Jost Herzog, Leiter der
Zentralstelle für Familienfragen

                                                Bundesamt für
Sozialversicherung