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MWST: Geltungsbereich des Beherbergungs-Sondersatzes verlängert


MEDIENMITTEILUNG

MWST: Geltungsbereich des Beherbergungs-Sondersatzes verlängert

26. Nov 2003 (EFD) Die von den eidgenössischen Räten beschlossene
Verlängerung der Geltung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen tritt
am 1. Januar 2004 in Kraft. Dies hat der Bundesrat an seiner heutigen
Sitzung beschlossen.

Am 20. Juni 2003 haben National- und Ständerat beschlossen, die Geltung des
Sondersatzes für Beherbergungsleistungen zu verlängern. Mit der notwendigen
Änderung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer (MWSTG) wird die Geltung
des Sondersatzes von 3,6 Prozent bis zum 31. Dezember 2006 verlängert.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung die Inkraftsetzung auf den 1. Januar
2004 beschlossen. Die aus der Beibehaltung des Sondersatzes resultierenden
Mindererträge werden auf gut 150 Millionen Franken beziffert.

Auskunft:
Heinz Keller, Eidg. Steuerverwaltung, Tel.: 031 325 77 40 (bis 1400).

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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