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Ausserkurssetzung von Umlaufmünzen


MEDIENMITTEILUNG

Ausserkurssetzung von Umlaufmünzen

26. Nov 2003 (EFD) Auf den 1. Januar 2004 werden die Fünffrankenstücke mit
vertiefter Randschrift sowie die Zehn- und Zwanzigrappenstücke aus
Reinnickel (magnetisch) ausser Kurs gesetzt. Die genannten Münzen können bis
zum 31. Dezember 2006 bei der Schweizerischen Nationalbank, der
Schweizerischen Post und den Schweizerischen Bundesbahnen zum Nennwert
eingelöst werden.

Im Mai 1993 tauchten vorerst im Tessin, dann in der ganzen Schweiz in
grösserem Umfang falsche Fünffrankenstücke auf. Bei den Falsifikaten
handelte es sich ausschliesslich um Fünfliber mit vertiefter Randschrift.
Als Reaktion auf das Auftauchen der Fälschungen wurde im Jahre 1994
beschlossen, alle Fünfliber mit vertiefter Randschrift durch solche mit
einer Randschrift im Relief zu ersetzen. Dieses Herstellungsverfahren ist
wesentlich komplizierter und verbessert damit die Fälschungssicherheit der
Fünfliber. Mittlerweile ist ein grosser Teil der Münzen mit vertiefter
Randschrift ersetzt worden. Wenn diese Massnahme allerdings das ursprünglich
geplante Ziel, d. h. die Erhöhung der Fälschungssicherheit erfüllen soll,
müssen die in der Zirkulation verbliebenen Stücke zurückgerufen und ausser
Kurs gesetzt werden. Davon betroffen sind die Fünfliberjahrgänge 1985 -
1993.

Von 1881 bis 1939 wurden anfänglich nur die Zwanzigrappenstücke später auch
die Fünf- und Zehnräppler in Reinnickel geprägt. Die Fünfrappenstücke wurden
bereits beim Umtausch auf Aluminiumbronze auf den 1. Januar 1984 ausser Kurs
gesetzt. Dagegen sind die Zehn- und Zwanzigrappenstücke weiterhin kursgültig
und, wenn auch in geringer Zahl, immer noch im Zahlungsverkehr anzutreffen.
Diese Münzen werden wegen ihrer unterschiedlichen Legierung von den
Automaten nicht akzeptiert. Die Zwanzigrappenstücke der Jahrgänge 1881 -
1938 und die Zehnrappenstücke der Jahrgänge 1932 - 1939 werden daher
ebenfalls ausser Kurs gesetzt.

Auskunft:
Hanspeter Koch, swissmint, Tel.: 031 322 61 73

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