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Der Bundesrat genehmigt die UNO-Konvention gegen Korruption

 

Bern, 26.11.2003. Die Schweiz will sich für eine verstärkte weltweite Bekämpfung der Korruption einsetzen. Der Bundesrat hat am Mittwoch die UNO-Konvention gegen die Korruption genehmigt. Die Schweiz wird die Konvention im Dezember an einer internationalen Konferenz unterzeichnen.

 

Korruption ist seit einiger Zeit eines der wichtigsten Themen in der schweizerischen und internationalen Kriminalpolitik. Das Schädigungspotential ist denn auch weltweit erheblich: Wo sie sich ausbreitet, wird das Vertrauen der Menschen in den Staat, seine Institutionen und das Recht zerstört. Auch die wirtschaftlichen und sozialen Folgen sind schwerwiegend.

 

Erstes globales Instrument

 

Die UNO-Konvention bildet das erste globale Instrument zur Bekämpfung der Korruption. Das Uebereinkommen enthält unter anderem Bestimmungen zur Verhütung von Korruption und Regeln zur internationalen Zusammenarbeit. Es verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Bestrafung von verschiedenen Formen der Korruption. So müssen sowohl die aktive und passive Bestechung nationaler Amtsträger wie auch die aktive Bestechung fremder Amtsträger unter Strafe gestellt werden.

 

Rückerstattung illegaler Vermögenswerte

 

Ein zentrales Kapitel der Konvention bildet die Rückerstattung illegaler Vermögenswerte. Zum ersten Mal wird auf multilateraler Ebene der verbindliche Grundsatz aufgestellt, dass unrechtmässig erworbene Vermögenswerte zurückerstattet werden müssen. Die ersuchende Partei muss allerdings den Nachweis erbringen, dass ihr die Vermögenswerte zum Zeitpunkt des Vergehens gehörten. Die Schweiz hat am Grundsatz der Restitution von illegal erlangten Vermögenswerten massgeblich mitgearbeitet, verfügt sie doch über eine breite Erfahrung und langjährige Praxis in Sachen internationale Rechtshilfe und Rückerstattung von Potentatengeldern.

 

Das Übereinkommen muss nach der Unterzeichnung noch vom Parlament genehmigt werden. Die schweizerische Gesetzgebung ist mit den Bestimmungen der UNO-Konvention bereits heute kompatibel.

 

 

Weitere Auskünfte:

Ernst Gnägi, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 40 81