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Bilaterales Entschuldungsabkommen zugunsten der Demokratischen Republik

Bilaterales Entschuldungsabkommen zugunsten der Demokratischen Republik
Kongo

Die Schweiz und die Demokratische Republik Kongo haben am 21. November
2003 ein bilaterales Abkommen über einen Schuldenerlass im Umfang von
31,2 Millionen Schweizer Franken abgeschlossen. Der Vertrag ist vor Ort
vom schweizerischen Botschafter in Kinshasa, Jean-Pierre Villard, und
dem kongolesischen Finanzminister, André-Philippe Futa, unterzeichnet
worden.

Mit dem Abkommen werden der Demokratischen Republik Kongo die gesamten
Aussenschulden gegenüber der Schweiz erlassen. Die Tilgung der Schulden
geschieht im Rahmen der sogenannten HIPC-Initiative (Heavily Indepted
Poor Countries) der Weltbank und des Internationalen Währungsfonds, die
darauf abzielt, die Aussenschulden der ärmsten hochverschuldeten Länder
auf ein tragbares Niveau zu bringen und somit zur Armutslinderung
beizutragen.

Die Schweiz als Vorreiterin auf dem Gebiet der Entschuldung misst der
HIPC-Initiative eine zentrale Rolle im Kampf gegen die Armut und für
ein erhöhtes Wachstum bei. Bereits 1991 wurde im Rahmen des 700
jährigen Bestehens der Eidgenossenschaft ein Entschuldungsprogramm im
Umfang von 500 Millionen Schweizer Franken als Zeichen der Solidarität
mit den ärmsten, hochverschuldeten Ländern ins Leben gerufen. Das
Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) hat das Programm seither in
Zusammenarbeit mit anderen Bundesstellen und der Arbeitsgemeinschaft
der schweizerischen Hilfswerke durch Massnahmen zur Tilgung von
Schulden (wie hier im Fall Kongo), zur Reduktion von Schulddiensten und
zur Verbesserung der Schuldenverwaltung grösstenteils umgesetzt.

Auf internationaler Ebene konzentriert sich die Staatengemeinschaft
seit 1996 auf die HIPC-Initiative, in welcher das schweizerische
Entschuldungsprogramm eine Fortsetzung gefunden hat. Die internationale
Gemeinschaft hat Kongo im Juli 2003 den Zugang zur HIPC-Initiative
gewährt und unterstützt damit die jüngst erfolgten politischen und
wirtschaftlichen Reformen im Kongo. Ein geplanter Erlass von über 80
Prozent aller Aussenschulden des Landes im Rahmen von HIPC ist
allerdings abhängig von der weiteren Konsolidierung des
Friedensprozesses und Fortschritten im Bereich der wirtschaftlichen
Reformen und der Umsetzung des nationalen Armutsbekämpfungsprogramms.

Staatssekretariat für Wirtschaft
Kommunikation

Christian Hofer,
 Informationsbeauftragter Wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit,
 031 324 09 10

 Siro Beltrametti,
 Bilaterale Wirtschaftsbeziehungen,
 Tel. 031 324 08 51