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CONFOEDERATIO HELVETICA
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Nigerianische Delegation bei Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold

 

 

Bern, 19.11.2003. Die Schweiz hat im Fall Abacha bereits umfangreiche Rechtshilfeakten übergeben und ist bereit, auch bezüglich der Rückgabe der gesperrten Vermögenswerte mit Nigeria zusammenzuarbeiten. Dies hat Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold, Vorsteherin des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), am Mittwoch gegenüber der nigerianischen Finanzministerin betont.

 

Eine nigerianische Delegation weilt derzeit in der Schweiz, um technische Abklärungen bezüglich der Rückgabe von Abacha-Geldern zu treffen. Dabei wurde die Delegationschefin, die Finanzministerin Ngozi Okonjo Iweala, auch von Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold empfangen.

 

Sie sei sich bewusst, dass Nigeria eine rasche Rückgabe der gesperrten Vermögenswerte erwarte, erklärte Bundesrätin Metzler-Arnold bei dem Treffen. Sie sicherte der nigerianischen Delegation zu, dass die Schweizer Behörden diesem Fall eine hohe Prioriät einräumten und wies auf die wirksame Gesetzgebung unseres Landes hin, um gegen das Phänomen der Potentatengelder vorzugehen.

 

Die EJPD-Vorsteherin wies zudem auf die rechtlichen Voraussetzungen für eine Rückgabe hin: Gemäss Rechtshilfegesetz ist eine Rückgabe von Vermögenswerten möglich auf der Grundlage eines rechtskräftigen Einziehungsentscheides des ersuchenden Staates. Nur in Ausnahmefällen - wenn die gesperrten Vermögenswerte offensichtlich kriminellen Ursprungs sind - ist eine Rückgabe ohne Einziehungsentscheid des ersuchenden Staates möglich.

 

Bundesrätin Metzler-Arnold führte ferner aus, dass die Vermögenswerte in Höhe von insgesamt rund 640 Mio. USD im Rahmen eines noch hängigen Genfer Strafverfahrens gesperrt worden sind und nur ein Teil davon (rund 82 Mio. USD) zugleich im Rahmen des Rechtshilfeverfahrens gesperrt worden ist. Das hierfür zuständige Bundesamt für Justiz wird demnach nicht alleine, sondern im Einvernehmen mit den Genfer Strafverfolgungsbehörden über die Rückgabe entscheiden können. Bundesrätin Metzler-Arnold erinnerte schliesslich daran, dass die Verfügung des BJ beim Bundesgericht angefochten werden kann.

 

Die nigerianische Delegation trifft sich am Donnerstag zu einem Informationsaustausch und zur Erörterung technischer Fragen mit Vertretern des BJ und des Eidg. Departements für auswärtige Angelegenheiten. Die Schweizer Delegation wird von BJ-Direktor Heinrich Koller geleitet.

 

 

Weitere Auskünfte:

Folco Galli, Bundesamt für Justiz, Tel. 079 / 214 48 81