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Neue Rechtsgrundlagen für den ETH-Bereich

Eidgenössisches Departement
des Innern

        Medienmitteilung

     Bern, den 19. November 2003

Neue Rechtsgrundlagen für den ETH-Bereich

Der Bundesrat hat heute beschlossen, dass das teilrevidierte ETH-Gesetz am
1. Januar 2004 zusammen mit den wichtigsten Ausführungserlassen in Kraft
treten wird. Damit soll gewährleistet werden, dass die neue gesetzliche
Basis für den ETH-Bereich bereits ab Beginn der  kommenden Leistungsperiode
2004-2007 Gültigkeit erhält.

Die Änderung des ETH-Gesetzes wurde vom Parlament am 21. März 2003
beschlossen. Hauptziel der Gesetzesänderung war die Stärkung der Autonomie
des ETH-Bereichs und seiner Institutionen. Dafür wurde einerseits eine
lückenlose Kompetenzordnung geschaffen und anderseits die Führung des
ETH-Bereichs mittels Leistungsauftrag und Globalbudget gesetzlich verankert.
Gleichzeitig wurde die Zusammensetzung des ETH-Rates neu festgelegt, das
Personalrecht an das Bundespersonalgesetz angepasst und zur Förderung des
Wissens- und Technologietransfers die Möglichkeit geschaffen, dass sich die
ETH-Institutionen zwecks Verwertung von Immatrialgüterrechten an Unternehmen
beteiligen können.

Damit diese umfangreichen Änderungen schon ab Beginn der Leistungsperiode
2004-2007 zum Tragen kommen können, wurde in der Folge in kurzer Zeit das
begleitende Ausführungsrecht erarbeitet und hat nun der Bundesrat die
Inkraftsetzung auf den

1. Januar 2004 beschlossen.

Als zentraler Ausführungserlass wurde die Verordnung für den ETH-Bereich
totalrevidiert. Dabei fielen einerseits viele heutigen
Verordnungsvorschriften weg, da diese ins neue Gesetz aufgenommen wurden.
Anderseits wurden wichtige Präzisierungen in die Verordnung aufgenommen.
Diese betreffen die Schulleitungen der ETH und die Direktionen der
Forschungsanstalten sowie die Bereiche  Zielvereinbarungen und
Mittelzuteilung, Drittmittel, Tresorerie und Zahlungsverkehr. Zu einem
späteren Zeitpunkt ist vorgesehen, die vorliegende Verordnung mit einer
Regelung zur Finanzierung von Schäden zu ergänzen.

Daneben werden auf den 1. Januar 2004 weitere wichtige Verordnungen des
ETH-Bereichs angepasst:

§         Die Verordnung betreffend  die Überführung der Ruhegehaltsordnung
der vor dem 1.1.1995 gewählten ordentlichen und ausserordentlichen
Professorinnen und Professoren in die Pensionskasse des Bundes PUBLICA
(ebenfalls heute vom Bundesrat beschlossen)

§         Die ETHZ-ETHL-Verordnung (vom ETH-Rat erlassen)

§         Die Forschungsanstalten-Verordnung (vom ETH-Rat erlassen)

§         Die Geschäftsordnung der ETH-Beschwerdekommission (vom ETH-Rat
erlassen)

Die umfassende Anpassung des ETH-Ausführungsrechts wird in 3 Etappen
erfolgen.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN

Presse- und Informationsdienst

Auskunft:

Dora Fitzli, Staatssekretariat für Wissenschaft und Forschung

Tel. 031 322 82 14