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Bundesverwaltung: Personalpolitische Strategie und Leitsätze


MEDIENMITTEILUNG

Bundesverwaltung: Personalpolitische Strategie und Leitsätze

19. Nov 2003 (EFD) Der Bundesrat heute eine Human-Resources-Strategie
(HR-Strategie) für die Bundesverwaltung sowie personalpolitische Leitsätze
verabschiedet. HR-Strategie und Leitsätze sollen die kohärente Umsetzung der
Bundes-Personalpolitik sowie den laufenden Kulturwandel unterstützen.

Seit dem 1. Januar 2002 gilt für die rund 37'000 Angestellten der
Bundesverwaltung das Bundespersonalgesetz BPG. Dank dem BPG können die
Arbeitsbedingungen heute flexibler gestaltet werden, als dies mit dem alten
Beamtengesetz möglich war.

HR-Strategie für die Bundesverwaltung

Das BPG definiert die Ziele der Bundes-Personalpolitik. Es setzt jedoch
keine Prioritäten und äussert sich auch nicht zu den Massnahmen, die zur
Zielerreichung notwendig sind. Diese Lücke füllt nun die "Strategie zur
Umsetzung der neuen Personalpolitik in der Bundesverwaltung" (HR-Strategie
Bund). Die HR-Strategie soll die ins Recht gefasste normative Ebene mit der
operativen Ebene der Personalarbeit verbinden. Sie dient zudem einer
kohärenten personalpolitischen Schwerpunktbildung in der ganzen
Bundesverwaltung.

Personalpolitische Leitsätze für die Bundesverwaltung

Der Bundesrat hat gleichzeitig mit der HR-Strategie Bund personalpolitische
Leitsätze verabschiedet. Diese Leitsätze lösen das personalpolitische
Leitbild der Bundesverwaltung von 1998 ab. Sie enthalten Werte und Ziele,
die dem Bundesrat als Arbeitgeber wichtig sind. Sie geben aber auch
zielgruppenspezifischen Erwartungen Ausdruck, die der Bundesrat an Verhalten
und Handeln der Mitarbeitenden, der Führungskräfte und der Personalfachleute
stellt. Die personalpolitischen Leitsätze treten per 1. Januar 2004 in
Kraft.

Auskunft: Peter Hablützel, Eidg. Personalamt, Tel. 031 322 62 01

HR-Strategie und Leitsätze:
http://www.efd.admin.ch/d/dok/medien/medienmitteilungen/2003/11/hrstrategie.
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