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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Bern, 19.11.2003. Der Bundesrat hat heute die Anpassung von zwei Gebührenverordnungen im Bereich des Ausländerrechts und der erleichterten Einbürgerung gutgeheissen. Die Änderungen entsprechen dem Grundsatz der kostendeckenden Gebühren und treten am 1. Januar 2004 in Kraft.

 

Die Änderung der Gebührenverordnung im Bereich des Bundesgesetzes  über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG) betrifft hauptsächlich den Visabereich. Die Gebühr für ein Visum, das von einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz erteilt wird, beträgt neu Fr. 55.- (statt Fr. 40.-). Dies beinhaltet auch eine Anpassung an die Visumgebühren der EU. Zudem wird das in der EU ab 1. Juli 2004 gültige Prinzip, für jeden bearbeiteten Visumantrag eine Gebühr zu erheben, eingeführt. Das bedeutet, dass Gesuchsteller auch im Falle einer Visumverweigerung die Visumgebühr zu bezahlen haben.

 

Gleichzeitig sollen ab 1. Januar 2004 die Bundesgebühren für Wiedereinbürgerungen und die erleichterte Einbürgerung um Fr. 30.- auf Fr. 250.- erhöht werden. Zusätzlich werden die in diesem Bereich zugunsten der Kantone erhobenen Gebühren für die Erstellung von Berichten und Zivilstandspapieren um Fr. 15.- bzw. Fr. 5.- auf Fr. 125.- bzw. Fr. 55.- erhöht. Diese Anpassungen entsprechen dem Grundsatz der kostendeckenden Gebühren, wie dies auch in der neuen Bürgerrechtsregelung gilt, die vom eidgenössischen Parlament im Oktober 2003 verabschiedet wurde.

 

Weitere Auskünfte:

Mario Tuor, Informationsbeauftragter IMES, Tel. 031 / 324 31 50