Die Änderung der Gebührenverordnung
im Bereich des Bundesgesetzes über
Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG) betrifft hauptsächlich den
Visabereich. Die Gebühr für ein Visum, das von einer diplomatischen oder
konsularischen Vertretung der Schweiz erteilt wird, beträgt neu Fr. 55.- (statt
Fr. 40.-). Dies beinhaltet auch eine Anpassung an die Visumgebühren der EU.
Zudem wird das in der EU ab 1. Juli 2004 gültige Prinzip, für jeden bearbeiteten
Visumantrag eine Gebühr zu erheben, eingeführt. Das bedeutet, dass Gesuchsteller
auch im Falle einer Visumverweigerung die Visumgebühr zu bezahlen
haben.
Gleichzeitig sollen ab 1. Januar 2004 die Bundesgebühren für
Wiedereinbürgerungen und die erleichterte Einbürgerung um Fr. 30.- auf Fr. 250.-
erhöht werden. Zusätzlich werden die in diesem Bereich zugunsten der Kantone
erhobenen Gebühren für die Erstellung von Berichten und Zivilstandspapieren um
Fr. 15.- bzw. Fr. 5.- auf Fr. 125.- bzw. Fr. 55.- erhöht. Diese Anpassungen
entsprechen dem Grundsatz der kostendeckenden Gebühren, wie dies auch in der
neuen Bürgerrechtsregelung gilt, die vom eidgenössischen Parlament im Oktober
2003 verabschiedet wurde.
Weitere
Auskünfte:
Mario
Tuor, Informationsbeauftragter IMES, Tel. 031 / 324 31
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