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Verordnung über den militärischen Flugdienst totalrevidiert

3003 Bern, 19. November 2003

Medieninformation

Verordnung über den militärischen Flugdienst totalrevidiert

Der Bundesrat hat am Mittwoch die Totalrevision der Verordnung über den
militärischen Flugdienst (MFV) gutgeheissen und auf den 1. Januar 2004 in
Kraft gesetzt. Mit Blick auf die Armee XXI mussten die rechtlichen
Grundlagen der Luftwaffe den neuen übergeordneten Rechtsgrundlagen sowie den
neuen Strukturen und Begriffen angepasst werden. Von materiellen Änderungen
sind namentlich die Milizmilitärpiloten betroffen: ihr Höchstalter wird von
52 auf 50 Jahre reduziert.

Die revidierte Militärflugdienstverordnung bildet die gesetzliche Grundlage
für die Zulassung und den Dienst für die Angehörigen des militärischen
Flugdienstes. Mit der Revision wird das eigentliche Ausbildungskonzept
umgesetzt, was sich vor allem in den neuen Anstellungsbedingungen für
Berufsmilitärpiloten niederschlägt.

Nachdem in der Armee XXI die weiblichen Armeeangehörigen Zugang zu allen
Funktionen haben, konnten die bisherigen diesbezüglichen Einschränkungen
aufgehoben werden. Die materiellen Änderungen der Revision sind geringfügig.
Das Höchstalter für Milizmilitärpiloten wird von 52 auf 50 Jahre reduziert,
wobei das VBS die Möglichkeit hat, weitergehende Einschränkungen zu
erlassen. Derselben Regelung unterworden sind Berufsbordoperateure,
Berufs-FLIR-Operateure, Berufsbordfotografen und Milizdrohnenoperateure.

EIDG. DEPARTMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
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