Bundesrat verabschiedet Verordnung über die Militärdienstpflicht
3003 Bern, 19. November 2003
Medieninformation
Bundesrat verabschiedet Verordnung über die Militärdienstpflicht
Der Bundesrat hat am Mittwoch die Verordnung über die Militärdienstpflicht
(MDV) verabschiedet und auf den 1. Januar 2004 in Kraft gesetzt. Damit ist
nun das Gros der bundesrätlichen Regelungen, welche die Militärdienstpflicht
betreffen, in einer einzigen Verordnung zusammengefasst. Es handelt sich
insbesondere um die Bereiche Ausbildungsdienstpflicht, Ausbildungsdienste,
Beförderungen, Mutationen und Dienstverschiebungen.
Die Armeereform und die Revision des Militärgesetzes verlangten umfassende
Anpassungen der Verordnung über die Militärdienstpflicht in den Bereichen
Altersgrenzen, kürzere Gesamtdienstleistungspflicht und längere
Rekrutenschulen.
Die neuen Kompetenzregelungen zwischen Bund und Kanton wirken sich
insbesondere auf das Dienstverschiebungswesen aus. So müssen neu ab dem 1.
Januar 2004 die Dienstverschiebungsgesuche der Soldaten beim Wohnortskanton
eingereicht werden.
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