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MWST: Eliminierung der Taxe occulte in speziellen Mietverhältnissen


MEDIENMITTEILUNG

MWST: Eliminierung der Taxe occulte in speziellen Mietverhältnissen

19. Nov 2003 (EFD) Die Taxe occulte (nicht aufhebbare Vorsteuer), die bisher
im Zusammenhang mit der Vermietung von Immobilien an so genannt
steuerbefreite begünstigte Einrichtungen anfiel, wird eliminiert. Dies hat
der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung entschieden. Die entsprechende
Ergänzung in der Verordnung zum Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer tritt
am 1. Januar 2004 in Kraft.

Nach bisherigem Recht hatten der Mehrwertsteuerpflicht unterstehende Firmen
keinen Anspruch, die anfallenden Vorsteuern geltend zu machen, wenn sie
Büroräumlichkeiten oder andere Immobilien an steuerbefreite begünstigte
Einrichtungen vermieteten. Darunter fallen diplomatische Missionen, ständige
Missionen, konsularische Posten und internationale Organisationen. Mit der
Verordnungsänderung wird nun die Besteuerung der Vermietung auf dem
Optionsweg ermöglicht und damit auch die Abzugsberechtigung der anfallenden
Vorsteuern beim Vermieter.

Diese Massnahme verbessert die Wettbewerbsneutralität der Mehrwertsteuer.
Denn bisher war die Geltendmachung der anfallenden Vorsteuern nur möglich,
wenn die Vermietung nachweislich gegenüber inländischen steuerpflichtigen
Personen getätigt wurde.

Auskunft: Heinz Keller, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 325 77 40 (bis
15.30)

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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