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Neues Gentechnikgesetz gültig ab 1. 1. 2004

Medienmitteilung

Neues Gentechnikgesetz gültig ab 1. 1. 2004

Der Bundesrat will angesichts der Wichtigkeit und der Aktualität das neue
Gentechnikgesetz (GTG) rasch in Kraft setzen. Er hat heute die dafür nötigen
Verordnungsänderungen genehmigt. Das GTG verstärkt den Schutz von Mensch und
Umwelt beim Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO).

Das Gentechnikgesetz, das vom Parlament am 21. März 2003 verabschiedet
wurde, tritt am
1. Januar 2004 in Kraft. Dies hat der Bundesrat beschlossen. Auch im neuen
GTG steht der Schutz von Mensch und Umwelt vor Missbräuchen der
Gentechnologie im Zentrum; dies in Übereinstimmung mit dem Ziel der
bisherigen Gentechnikregelung im Umweltschutzgesetz und der Bundesverfassung
(siehe Faktenblatt). Der Schutz wird neu durch konkretere Anforderungen im
Gesetz selbst präzisiert und verstärkt. So dürfen zum Beispiel GVO nur noch
versuchsweise freigesetzt werden, wenn dadurch unter anderem auch ein
Beitrag zur Biosicherheitsforschung geleistet und der Bedarfsnachweis
erbracht wird (siehe Kasten Faktenblatt). Die Neuerungen im Rahmen des GTG
müssen mittels Verordnungen zum Teil noch konkretisiert werden.

Damit das GTG in Kraft treten kann, hat der Bundesrat in einem ersten
Schritt acht Verordnungen angepasst, die heute für den Umgang mit GVO gültig
sind (Beilage 2). Ohne diese Anpassungen entstünden zwischen dem neuen
Gesetz und den bestehenden Verordnungen Widersprüche, oder das Gesetz könnte
wegen fehlender Ausführungsvorschriften gar nicht angewendet werden. Die
Änderungen betreffen beispielsweise die Kennzeichnung von Produkten, die
gentechnisch veränderte Organismen enthalten, die Koordination des Vollzugs
innerhalb der Bundesverwaltung und das Beschwerdeverfahren.

Bern, 19. November 2003

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:

·         Philippe Roch, Direktor BUWAL, 079 277 51 88

·

·         Georg Karlaganis, Chef Abteilung Stoffe, Boden, Biotechnologie
BUWAL, 079 415 99 62

Beilagen:

·         Faktenblatt

·

·         Beilage 2: Verordnung über die Änderung von Verordnungen im
Zusammenhang mit der Inkraftsetzung des Gentechnikgesetzes

·

Internet:

Gentechnikgesetz von 21. März 2003:
http://www.admin.ch/ch/d/ff/2003/2778.pdf