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Bundesgelder für Tessiner Kehrichtverbrennungsanlage

Medienmitteilung

Bundesgelder für Tessiner Kehrichtverbrennungsanlage

Der Bundesrat ist bereit, die Tessiner Kehrichtverbrennungsanlage
mitzufinanzieren. Das schreibt der Bundesrat in einer Stellungnahme zuhanden
der Ständeratskommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-S). Über
die notwendige Änderung des Gewässerschutzgesetzes muss das Parlament
entscheiden.

Auf rund 50 Millionen Franken dürften sich die Bundesbeiträge für die
geplante Tessiner Kehrichtverbrennungsanlage belaufen. Der Bund beteiligt
sich mit 25 Prozent an den so genannten beitragsberechtigten Kosten; diese
betragen im Fall der KVA Tessin schätzungsweise 200 Mio. Fr., bei
Investitionskosten von insgesamt 250 Mio. Fr.

Das Gewässerschutzgesetz sieht allerdings vor: Eine Subventionierung ist nur
für Anlagen möglich, für welche vor dem 1. November 1999 eine Baubewilligung
vorlag. Damit will der Bund die Subventionierung von Abfallanlagen beenden,
die seit 1971 praktiziert wird und die praktisch allen Kantonen zugute
gekommen ist. Der Bau der so genannten Thermoselect-Anlage im Tessin wurde
zwar im September 1999 bewilligt, das Projekt jedoch im Jahr 2000 gestoppt.
Deshalb kann das heute vorliegende neue Projekt einer konventionellen KVA
nach geltendem Gesetz nicht subventioniert werden.

In einer parlamentarischen Initiative, die auf einen Vorstoss des Tessiner
Ständerats Filippo Lombardi zurück geht, schlägt die UREK-S nun vor, das
Gewässerschutzgesetz so zu ändern, dass auch das neue Tessiner KVA-Projekt
subventioniert werden kann. Die Kommission begründet dieses Anliegen mit dem
Tessiner Spezialfall: Das Thermoselect-Projekt habe aus technologischen
Gründen gestoppt werden müssen, die ausserhalb des Einflussbereichs des
Kantons gelegen haben.

Ökonomisch und ökologisch sinnvoll

An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat zu einem entsprechenden Bericht
der UREK-S positiv Stellung genommen. Der Bau einer KVA im Kanton Tessin ist
für die Landesregierung aus ökologischen und ökonomischen Gründen sinnvoll:
Es können Abfall-Transportkosten eingespart werden, und die damit
einhergehende Belastung der Umwelt wird vermieden. Heute werden die Tessiner
Abfälle in der Ostschweiz entsorgt. Der Tessin rechnet damit, dass innerhalb
von 25 Jahren Transportkosten entstehen würden, die praktisch den
Investitionskosten der KVA Tessin entsprechen. Im übrigen war der Bau einer
Tessiner Verbrennungsanlage seit jeher Bestandteil der schweizweiten
KVA-Planung des Bundes.

Der Bundesrat weist allerdings auf die heutige, kritische Lage der
Bundesfinanzen hin. Da eine erste Zahlung voraussichtlich erst 2007 fällig
werden dürfte und sich über die folgenden Jahre erstreckt, rechnet der
Bundesrat jedoch mit genügend Mitteln, trotz Entlastungsprogramm 03.

Ball liegt nun beim Parlament

Die Ständeratskommission hatte sich einstimmig für die Vorlage
ausgesprochen. Nach der Stellungnahme des Bundesrats ist es nun am
Parlament, über die Fristverlängerung zugunsten des Tessins zu entscheiden.

Bern, 19. November 2003

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Bruno Oberle, Vizedirektor BUWAL, 031 322 24 94

Beilagen: Stellungnahme des Bundesrats zur Parlamentarischen Initiative
Kehrichtverbrennungsanlage des Kantons Tessin