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Verzögerung des Gesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen


MEDIENMITTEILUNG

Verzögerung des Gesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen

19. Nov 2003 (EFD) Um die Position der schweizerischen Fondsbranche im
EU-Raum nicht zu belasten, wird vor der geplanten Revision des
Anlagefondsgesetzes eine punktuelle Teilrevision der Anlagefondsverordnung
geprüft. Dies schreibt der Bundesrat in seiner Antwort auf eine
Interpellation von Nationalrat Hans Kaufmann (SVP/ZH). Kaufmann hatte sich
in seiner Interpellation besorgt gezeigt über den Fondsplatz Schweiz, da der
Entwurf zur Revision des Anlagefondsgesetzes noch nicht in die
Vernehmlassung geschickt worden sei.

Kaufmann machte insbesondere geltend, aus Sicht des Anlegerschutzes sei es
dringend, dass bald Klarheit darüber geschaffen werde, wie der aktuelle
Stand des neuen Gesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen aussehe, das
u.a. eine Unterstellung der Investmentgesellschaften vorsehe. Woran es
liege, dass dass die Vernehmlassung zum Gesetzesentwurf noch nicht begonnen
habe, fragte Kaufmann.

In seiner Antwort schreibt der Bundesrat, das EFD habe am 13. Februar 2002
eine Expertenkommission unter der Leitung von Professor Peter Forstmoser
eingesetzt. Sie sei beauftragt worden, eine umfassende Revision des
Anlagefondsgesetzes durchzuführen und dem EFD einen Gesetzesentwurf samt
erläuterndem Bericht vorzulegen. Die Expertenkommission habe ihren Bericht
vorgelegt. Zurzeit würden verwaltungsintern verschiedene steuerrechtliche
Aspekte vertieft geprüft. Das Projekt solle anschliessend in die
Vernehmlassung geschickt werden.

Weiter führt der Bundesrat aus, das Europäische Parlament habe am 23.
Oktober 2001 zwei Änderungsvorschläge der EU-Fondsrichtlinie von 1985
genehmigt. Die EU-Mitgliedstaaten hätten diese Änderungen bis am 13. Februar
2004 ins nationale Recht überzuführen. Die Schweiz sei gemäss
Anlagefondsgesetz gehalten, für die Effektenfonds bei den Anlagevorschriften
die massgebenden Anforderungen des EU-Rechts zu beachten. Um die Position
der schweizerischen Fondsbranche im EU-Raum durch eine zeitweilige
Inkompatibilität der schweizerischen Fondsgesetzgebung mit dem EU-Recht
nicht zu belasten, werde geprüft, ob durch eine vorgezogene Teilrevision der
Anlagefondsverordnung punktuelle Anpassungen vorgenommen werden sollten.

Auskunft: Barbara Schaerer, Rechtsdienst Eidg. Finanzdepartement, Tel.: 031
322 60 18

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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