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Liechtenstein erhält Zugang zur Bevölkerungsschutz-Ausbildung des Bundes

3003 Bern, 19. November 2003

Medieninformation

Liechtenstein erhält Zugang zur Bevölkerungsschutz-Ausbildung des Bundes

Das Ausbildungsangebot des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS) steht
auch Personen aus Liechtenstein zur Verfügung. Der Bundesrat hat eine
entsprechende Vereinbarung mit dem Fürstentum genehmigt.

Die Ausbildungszusammenarbeit mit dem Nachbarland wird im Hinblick auf das
neue "Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG)",
das am 1. Januar 2004 in Kraft tritt, vertraglich geregelt. Die gute
Zusammenarbeit des BABS mit dem Amt für Zivilschutz und Landesversorgung des
Fürstentums Liechtenstein (AZSLV) soll damit auch gefestigt werden.

Die vorliegende Vereinbarung ermöglicht es Personen aus Liechtenstein, am
gesamten Ausbildungsangebot des BABS teilzunehmen. Sie regelt das
Anmeldeverfahren, die Durchführung der Kurse, die Rahmenbedingungen sowie
die Abgeltung der Kosten. Die Kurse finden in der Regel im Eidgenössischen
Ausbildungszentrum in Schwarzenburg (BE) statt; einzelne Kurse werden auch
in Liechtenstein durchgeführt.

Die Unterzeichnung wird anlässlich des Eidg. Zivilschutz-Rapports vom 4./5.
Dezember 2003 in Schwarzenburg erfolgen. Für das Fürstentum Liechtenstein
wird Alfred Vogt, Vorsteher des AZSLV, signieren, für die Schweiz Willi
Scholl, Direktor des BABS.

EIDG. DEPARTMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
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