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Ausserordentlich restriktives Schweizer Dispositiv gegen Korruptionsgelder


MEDIENMITTEILUNG

Ausserordentlich restriktives Schweizer Dispositiv gegen Korruptionsgelder

19. Nov 2003 (EFD) Die Schweiz hat eines der weltweit dichtesten und
strengsten gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Regelwerke geschaffen, um
zu verhindern, dass ausländische Regierungsmitglieder unrechtmässig
erworbene Guthaben auf Schweizer Banken deponieren. Das schreibt der
Bundesrat in seiner Antwort auf eine Motion von Nationalrat Christian Grobet
(PdA/GE). Zudem erläutert er darin die Behandlung einer Reihe von Fällen,
die in der Motion erwähnt werden.

Grobet hatte in seiner Motion gerügt, es seien in jüngster Zeit neue Fälle
von Geldwäscherei in Schweizer Banken bekannt geworden. Deshalb solle der
Bundesrat dafür sorgen, dass die für die Bekämpfung der Geldwäscherei
zuständige Bundesbehörde in Banken und Finanzinstituten überprüfe, wem genau
Gelder in einer bestimmten Höhe gehörten, die aus Ländern mit starker
Korruption stammten, besonders wenn die Konten von den Staatsoberhäuptern
oder anderen Würdenträgern der betreffenden Länder eröffnet worden seien.

Der Bundesrat weist in seiner Antwort darauf hin, dass dem Begehren des
Motionärs mit den äusserst strengen Vorschriften in der Schweiz bereits
Rechnung getragen wird. Weiter führt er aus, die Schweizer Behörden seien
auf dem internationalen Parkett auch aktiv bei der Bekämpfung des
Missbrauchs der Finanzplätze durch politisch exponierte Personen oder durch
jede andere Art von Kundschaft, die Guthaben zweifelhafter Herkunft
hinterlegen wolle. Im November 2000 beispielsweise seien auf Initiative der
Schweiz Vertreter der Gerichts- und Bankaufsichtsbehörden der G-7-Länder und
der Schweiz für ein Treffen zu diesen Fragen in Lausanne zusammengekommen.
Der diesem Treffen nachfolgende Prozess veranschauliche das Engagement der
Schweiz zu Gunsten der Koordination der weltweiten Anstrengungen, die
angesichts der globalen Dimensionen dieser Problematik unerlässlich sei --
wie in der Motion zu Recht hervorgehoben werde.

Auskunft: Giovanni A. Colombo, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 322 60 87

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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