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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Bundesrat verabschiedet Botschaft

 

 

Bern, 19.11.2003. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen von fünf Kantonen zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein.

 

Die Verfassungsrevisionen haben zum Gegenstand:

·         Kanton Zürich: Neuorganisation der Schulpflege;

·         Kanton Glarus: Neuorganisation der Jugendstrafrechtspflege und Ausdehnung der gegenseitigen Unterstützungspflicht;

·         Kanton Solothurn: kleineres Quorum für das Veto des Grossen Rates gegen Verordnungen des Regierungsrates;

·         Kanton Appenzell Innerrhoden: Verwantwortlichkeit von Verwaltungsbeamten;

·         Kanton Aargau: Verkleinerung des Grossen Rates und Reform der Wahlkreise.

 

 

Weitere Auskünfte:

Lisbeth Sidler, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 43 92

Christine Guy-Ecabert, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 41 44