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Neues Gesetz zur Berufsbildung ab 1. Januar 2004

Neues Gesetz zur Berufsbildung ab 1. Januar 2004

Der Bundesrat hat am Mittwoch der neuen Berufsbildungsverordnung (nBBV)
zugestimmt. Diese tritt, ebenso wie das neue Berufsbildungsgesetz
(nBBG), am 1. Januar 2004 in Kraft. Ab diesem Datum wird die Berufs-
und Arbeitswelt über ein modernes Instrument verfügen, um ihren
Entwicklungsbedürfnissen und den neuen Anforderungen, die sich daraus
ergeben, gerecht zu werden.

Ab 2004 werden sämtliche Bereiche der Berufsbildung auf eine
einheitliche Rechtsgrundlage gestellt. So sind die bisher der
Regelungskompetenz der Kantone unterstehenden Bereiche Gesundheit,
Soziales und Kunst in das neue Berufsbildungsgesetz (BBG) integriert.
Ebenfalls dem BBG unterstellt sind auch die in anderen Bundesgesetzen
geregelten Berufe der Land- und Forstwirtschaft. Diese Zusammenlegung
der Kompetenzen ergibt sich als direkte Folge der Annahme der neuen
Bundesverfassung im Jahr 1999.

Das revidierte Berufsbildungsgesetz bietet neue, differenzierte Wege
der beruflichen Bildung. Es wurde ein innovatives und anpassungsfähiges
Instrument geschaffen, das eine hohe Flexibilität sowohl innerhalb der
Berufsbildung als auch zwischen der Berufsbildung und den übrigen
Bildungsbereichen ermöglicht. Die Berücksichtigung der wachsenden Zahl
bildungsmässiger «Patchwork»-Biografien und die Einführung neuer
Qualifikationsverfahren tragen ebenfalls zur Förderung der
Durchlässigkeit im Bildungssystem bei.

Mit dem neuen Berufsbildungsgesetz wird ausserdem die bisherige, am
Aufwand orientierte Subventionierung durch ein leistungsbezogenes
Finanzierungssystem ersetzt. Letzteres sieht die Zuweisung von
Pauschalbeiträgen an die Kantone vor und wird mit einer Übergangsfrist
von vier Jahren eingeführt. Der Anteil des Bundes an den von der
öffentlichen Hand getragenen Kosten der Berufsbildung wird stufenweise
von heute weniger als einem Fünftel auf einen Viertel erhöht. In der
Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie
(BFT) ist für die Jahre 2004-2007 ein Zahlungsrahmen von zwei
Milliarden Franken vorgesehen.

Für die übrigen Reformen des nBBG ist eine fünfjährige Übergangsfrist
vorgesehen. Während dieser Zeit sollen die rund 300
Bildungsverordnungen (bisher Ausbildungsreglemente) an die neuen
Bestimmungen angepasst werden. Diese Aufgabe wird in
partnerschaftlicher Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und
Organisationen der Arbeitswelt auf der Grundlage eines Masterplans
durchgeführt.

http://www.bbt.admin.ch/dossiers/nbb/d/bbv_erlaeuter.pdf

Christophe Hans,
 Pressesprecher EVD,
031/322 39 60

 Hugo Barmettler,
 BBT, Ressortleiter IPP,
 031/323 20 29