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MWST: Abschaffung der frankierten Rückantwortcouverts


MEDIENMITTEILUNG

MWST: Abschaffung der frankierten Rückantwortcouverts

18. Nov 2003 (EFD) Die notwendigen Sparmassnahmen hinterlassen ihre Spuren
auch im Dienstleistungsbereich. Für die Einreichung der Abrechnungen bei der
Mehrwertsteuer (MWST) gibt die Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) ab sofort keine
frankierten Rückantwortcouverts mehr ab. Dadurch werden beim Bund jährlich
Portokosten im Umfang von 800'000 Franken eingespart.

Bisher versah die ESTV die MWST-Rückantwortcouverts mit einer Frankatur. Die
Sparmassnahmen in der Bundesverwaltung haben nun einschneidende Konsequenzen
im Dienstleistungsbereich der ESTV: Die bisher frankierten
Rückantwortcouverts werden im Sinne der schwergewichtig auf der
Ausgabenseite festgelegten Entlastungsmassnahmen abgeschafft.
Dienstleistungen dieser Art haben kantonale Verwaltungen bereits aufgehoben,
können wegen des anhaltenden Spardrucks jedoch auch in der Bundesverwaltung
nicht länger aufrecht erhalten bleiben. Mit der ab sofort gültigen Massnahme
werden jährlich 800'000 Franken Portokosten eingespart. Die Steuerzahler
erhalten die einzureichenden MWST-Abrechnungen künftig mit einem
adressierten, aber unfrankierten Rückantwortcouvert.

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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