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EU-Agrarrat öffnet Grenze für Schweizer Rinder

EU-Agrarrat öffnet Grenze für Schweizer Rinder

Schweizer Rinder können wieder nach ganz Europa exportiert werden.
Durch einen Entscheid des EU-Agrarrats vom 17. November anerkennt die
Europäische Union die Schweizer Vorschriften zur Rinderkrankheit BSE
als gleichwertig an. Handelsschranken einzelner EU-Mitgliedsländer
gegen Schweizer Rinder sind damit unzulässig.

Der Entscheid des Agrarrates ist die Folge intensiver Verhandlungen
Dieder Bundesämter für Veterinärwesen (BVET) und Landwirtschaft (BLW),
sowie des seco mit der EU seit 1996. Damals brach der Rinder-Export von
zuvor jährlich rund 15.000 Tieren komplett zusammen. Erst seit 2002
erholt sich der Markt langsam mit der schrittweisen Öffnung der Grenzen
in Deutschland, Frankreich und Ende September auch in Spanien. Nach dem
Agrarrats-Entscheid müssen nun auch Italien, der vor 1996 grösste
Abnehmer, und Österreich ihre Grenzen für Schweizer Rinder öffnen. Laut
Auskünften aus Wien und Rom soll dies noch vor Ende Jahr erfolgen.
Die Anerkennung der Gleichwertigkeit der BSE-Vorschriften wird formell
am 25. November vom Gemischten Veterinärausschuss ins
"Veterinärabkommen" übernommen. Dieses ist Teil des Agrarabkommens mit
der EU und seit Juni 2002 in Kraft. Das Veterinärabkommen sieht
Erleichterungen im grenzüberschreitenden Verkehr mit Tieren und deren
Produkten vor. Mit dem Entscheid des Agrarrates kommt das Abkommen nun
zum Tragen. Künftig muss beim Export von Rindvieh wie bisher ein
Veterinärzeugnis und  ein Rinderpass mitgeliefert werden, der die
Identität des Tieres bescheinigt und die Herkunft aus einem in den
letzten Jahren BSE-freien Bestand.

BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN
Medien- und Informationsdienst
Weitere Informationen zum Thema finden Sie im aktuellen BVET-Magazin:

http://www.bvet.admin.ch/info-service/d/publikationen/magazin/1_index.html#m403

Hans Wyss,
 Direktor BVET,
 Leiter der Schweizer Delegation
 031 / 323 5133