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Rückübernahmeabkommen mit Spanien unterzeichnet

 

 

Madrid / Bern, 17.11.2003. Die Schweiz hat auch mit Spanien eine enge Zusammenarbeit im Bereich der kontrollierten Zuwanderung vereinbart. Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold und Spaniens Innenminister Angel Acebes haben heute in Madrid ein Rückübernahmeabkommen unterzeichnet. Personen, die nachweisbar illegal via Spanien in die Schweiz einreisen, können künftig aufgrund des Abkommens zurückgeführt werden. Es ist zu beachten, dass Spanien eines der wichtigen Transitländer in Europa ist. Weitere Themen des Arbeitstreffens waren die bilateralen Verhandlungen mit der EU sowie die kriminalpolizeiliche Zusammenarbeit.

 

Auf Einladung Spaniens besuchte die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, Ruth Metzler-Arnold, heute den spanischen Innenminister Angel Acebes in Madrid. Es handelte sich um das erste offizielle Treffen der beiden Minister. Die Begegnung verlief in sehr freundschaftlicher Atmosphäre.

 

Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen

Das unterzeichnete Rückübernahmeabkommen ermöglicht die Rückübernahme Spanischer Staatsangehöriger und Drittstaatsangehöriger, wenn sie illegal in die Schweiz eingereist sind. Bei letzteren muss der Beweis erbracht werden können, dass sie sich zuvor in Spanien aufgehalten haben oder durchgereist sind. Auch wenn die Schweiz nicht an Spanien grenzt, ist das Abkommen für die Schweiz von grosser Bedeutung: Spanien ist neben Italien und dem Balkan einer der wichtigen Transitorte in Europa. Einige Tausend der 25 000 Personen, die jährlich ohne gültige Ausweispapiere in die Schweiz einreisen, wählen den Weg über die iberische Halbinsel. Ausserdem ist die Schweiz nicht am Abkommen von Dublin beteiligt, bei welchem die Rückübernahme automatisch erfolgen würde. Um dies teilweise aufzufangen, schliesst  die Schweiz mit den einzelnen europäischen Staaten bilaterale Abkommen ab. Insgesamt verfügt die Schweiz heute mit 27 Staaten auf der ganzen Welt über solche Abkommen.

Anlässlich der Unterzeichnung des Abkommens hat die Schweizer Justizministerin den Migrationsdialog  mit den spanischen Verantwortlichen vertieft. Dabei hat sie sich über die Probleme mit Migrantinnen und Migranten aus  nord- und westafrikanischen sowie südamerikanischen Staaten orientieren lassen, für welche Spanien eine der wichtigsten ersten Destinationen in Europa ist.

 

Bilaterale Verhandlungen und Polizeizusammenarbeit

Im weiteren erörterten Bundesrätin Metzler-Arnold und Innenminister Acebes den Stand der bilateralen Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU. Dabei machte die EJPD-Vorsteherin deutlich, dass die Schweiz bei der Personenfreizügigkeit eine angemessene Übergangsregelung benötigt und dass der Bundesrat bei den Bilateralen II das Gesamtpaket anstrebt. Die Schweiz hält dabei am Bankgeheimnis fest. Eine mit dem Zinsdossier nicht übereinstimmende Lösung steht nicht zur Diskussion.

 

Zur Sprache kamen ausserdem die Bekämpfung der grenzüberschreitenden internationalen Kriminalität und in diesem Zusammenhang der kriminalpolizeiliche Informationsaustausch. Die beiden Minister betonten dabei vor allem die gute Zusammenarbeit auf polizeilicher Ebene und bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus.

 

Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold wurde unter anderem begleitet von Regierungsrätin Sabine Pegoraro, Justiz- und Polizeidirektorin Basel-Land und Jean-Daniel Gerber, Direktor des Bundesamtes für Flüchtlinge.

 

 

Weitere Auskünfte:

Infodienst EJPD, Tel. 031 322 18 18