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Private Gebäudeversicherung: Keine Anhaltspunkte für eine

Private Gebäudeversicherung: Keine Anhaltspunkte für eine
Wettbewerbsabrede

Eine Vorabklärung des Sekretariats der Wettbewerbskommission hat keine
Anhaltspunkte für eine Wettbewerbsabrede zwischen den privaten
Gebäudeversicherern ergeben. Die Prämienunterschiede zwischen
Privatversicherern und den kantonalen Gebäudeversicherungsmonopolen
sind durch andere Faktoren erklärbar.

Abklärungen des Sekretariats der Wettbewerbskommission (Sekretariat)
hatten ergeben, dass die Prämien der privaten Gebäudeversicherer in den
Jahren 1990 bis 2000 durchschnittlich über den Prämien der kantonalen
Gebäudeversicherungsmonopole lagen. Die Privatversicherer waren auch
unter Berücksichtigung der höheren Risiken in den Kantonen mit
Privatversicherern ungefähr 13 % teurer als die
Gebäudeversicherungsmonopole.

Um abzuklären, ob diese Prämienunterschiede allenfalls auf eine Abrede
zwischen den privaten Gebäudeversicherern zurückzuführen sind, hat das
Sekretariat am 15. April 2003 eine Vorabklärung eröffnet.

Die Vorabklärung hat keine Anhaltspunkte für eine unzulässige
Wettbewerbsbeschränkung geliefert. Für die Berechnung der Prämie
verwenden die Versicherungsgesellschaften beispielsweise keine
einheitlichen Kriterien. Der durchschnittliche Prämiensatz der privaten
Gebäudeversicherer ist ausserdem zwischen 1993 und 2002 um ca. 12 %
gesunken. Die Ursache für die Prämienunterschiede zwischen Privat- und
Monopolversicherern könnten unter anderem in höheren Marketing- und
Akquisitionskosten der Privatversicherer liegen. Zudem muss das
Risikokapital der kantonalen Gebäudeversicherungsmonopole im Gegensatz
zu demjenigen der Privatversicherer nicht abgegolten werden.

Olivier Schaller
 031 / 322 21 23
 olivier.schaller@weko.admin.ch