Neuregelung des Vernehmlassungsrechts des Bundes
Das
Vernehmlassungsrecht des Bundes soll gestrafft, verwesentlicht und erstmals in
einem Gesetz geregelt werden. Dieses Vorhaben des Bundesrates wird von den
Kantonen, Parteien und interessierten Kreisen deutlich unterstützt. Der
Bundesrat hat vom Ergebnis der Vernehmlassung Kenntnis genommen und die
Bundeskanzlei beauftragt, eine Botschaft zu Handen des Parlaments auszuarbeiten.
Für die Mehrheit der 76
Vernehmlassungsteilnehmerinnen und –teilnehmer ist die Notwendigkeit einer
gesetzlichen Neuregelung insbesondere im Hinblick auf neue Kommunikations- und
Informationstechniken (Stichwort: elektronische Vernehmlassungen) unbestritten.
Das generelle Ziel der Neuregelung besteht darin, die Adressaten von
Konsultationen zu untergeordneten Vorhaben zu entlasten und ihnen damit zu
ermöglichen, sich auf wichtige Vorlagen des Bundes zu konzentrieren. Auf diese
Weise kann einem wiederholt geäusserten Wunsch Rechnung getragen werden.
Der Bundesrat will die Vernehmlassungen zu wichtigen Vorhaben des
Bundes weiterhin selbst eröffnen. Sodann soll zu Expertenvorlagen nur
ausnahmsweise ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt werden, wenn dies im
Rahmen einer komplexen Vorlage als Zwischenschritt unerlässlich erscheint.
Schliesslich wird der Kreis der Vernehmlassungsadressaten massvoll erweitert.
Der Bundesrat hat die
Bundeskanzlei beauftragt, gestützt auf diese Grundsatzbeschlüsse eine Botschaft
zu Handen der eidgenössischen Räte auszuarbeiten. Der Bericht über das Ergebnis
der Vernehmlassung wird unter http://www.admin.ch/ch/d/bk/recht/index.html im Internet publiziert.
SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI
Information und Kommunikation
Bern, 12. November 2003
Für Auskünfte:
Schweizerische Bundeskanzlei, Sektion Recht
Leiter der Sektion Recht: Thomas Sägesser (Tel. 031/322 41 51)
Projektleiterin: Katalin Hunyady (Tel. 031/323 05 58)