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Beschaffungsstatistik: Mehr Transparenz im öffentlichen Beschaffungswesen


MEDIENMITTEILUNG

Beschaffungsstatistik: Mehr Transparenz im öffentlichen Beschaffungswesen

12. Nov 2003 (EFD) Eine aussagekräftige Statistik soll ausweisen, wieviel
Geld der Staat für die Beschaffung von Gütern, Dienst- und Bauleistungen
ausgibt. Darüber hinaus soll sie in erster Linie Aussagen darüber
ermöglichen, ob die Ziele des Beschaffungsrechts -- Förderung des
Wettbewerbs und der Transparenz, wirtschaftlicher Einsatz der öffentlichen
Mittel sowie Gleichbehandlung der Anbieter -- erreicht werden. Dies hält der
Bundesrat in Beantwortung einer Motion von Nationalrätin Lukrezia
Meier-Schatz (CVP/SG) fest.

Mit ihrer Motion hatte Lukrezia Meier-Schatz bemängelt, dass die aktuelle
Beschaffungsstatistik nicht vollständig sei und ungenügend Auskunft über die
Verteilung der Aufträge in den unterschiedlichen Regionen der Schweiz gebe.
Auch die Aufträge an Generalunternehmer müssten zu diesem Zweck
aufgeschlüsselt werden.

Der Bundesrat teilt die Ansicht der Motionärin, dass die öffentliche
Beschaffungsstatistik die staatlichen Ausgaben für öffentliche Beschaffungen
noch vollständiger auszuweisen habe. Er habe darum die Aufnahme der
entsprechenden Arbeiten bereits veranlasst. Er ruft allerdings in
Erinnerung, dass seit Mitte der Neunziger Jahre das öffentliche
Beschaffungswesen nicht mehr als Instrument der Regional- und
Strukturpolitik eingesetzt werden dürfe. Den Zuschlag solle seither das
wirtschaftlich günstigste Angebot erhalten.

Die gleichmässige Verteilung der öffentlichen Aufträge über die
verschiedenen Regionen der Schweiz stehe im Widerspruch zu den Zielen des
öffentlichen Beschaffungsrechts. Zu diesen Zielen gehörten: Transparenz,
Gleichbehandlung der Anbieter, Wettbewerb und wirtschaftlicher Einsatz der
öffentlichen Mittel. Folgerichtig führe das Beschaffungsrecht kein
Zuschlagskriterium mit dem Inhalt ""Zugehörigkeit zu einer bestimmten Region
"" auf. Der Bundesrat weist zudem darauf hin, dass eine solche Praxis im
Widerspruch zu den internationalen Übereinkommen über das öffentliche
Beschaffungswesen (WTO und EU) stehen würde. Auch die
Wettbewerbsförderung -- eine wichtige Voraussetzung für die Gesundheit des
Wirtschaftsstandorts Schweiz -- wäre mit einer solchen Praxis nicht
gewährleistet.

Der Bundesrat macht zudem darauf aufmerksam, dass die Kosten für eine
flächendeckende regionale Aufschlüsselung der öffentlichen Aufträge sehr
erheblich ausfallen könnten.

Auskunft: Daniel Lüthi, Bundesamt für Bauten und Logistik, Tel. 031 325 50
03

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