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Kulturgüter: Bund geht gegen Missbräuche in Zollfreilagern vor


MEDIENMITTEILUNG

Kulturgüter: Bund geht gegen Missbräuche in Zollfreilagern vor

12. Nov 2003 (EFD) Auf Grund eines Rechtshilfegesuches sind im Zollfreilager
Genf diesen Herbst illegal aus Ägypten ausgeführte Kulturgüter entdeckt
worden. Deren Einlagerung ist im Sinne der schweizerischen Vorschriften
korrekt erfolgt. Dies schreibt der Bundesrat in seiner Antwort auf eine
Einfache Anfrage von Nationalrat Hans Widmer (SP/LU). Mit dem neuen
Kulturgütertransfergesetz und dem revidierten Zollgesetz sollen die Behörden
künftig wirksamer gegen den illegalen Handel mit Kulturgütern vorgehen
können.

Die im Herbst beschlagnahmten Kulturgüter waren dem Zoll im Frühjahr 2003
korrekt gemeldet worden. Gemäss geltendem Recht bestand keine Verpflichtung
abzuklären, ob die Ausfuhr rechtens erfolgt war. Erst auf Grund eines
ägyptischen Rechtshilfegesuches stellte sich heraus, dass es sich um
widerrechtlich ausgeführte Gegenstände handelte.

Das vom Parlament im vergangenen Sommer verabschiedete
Kulturgütertransfergesetz soll es ermöglichen, den illiegalen Handel mit
Kulturgütern noch wirksamer bekämpfen zu können. Es tritt voraussichtlich
nächstes Jahr in Kraft und räumt den Zollbehörden deutlich mehr Kompetenzen
ein. Mit dem revidierten Zollgesetz sollen die Betreiber von Zollfreilagern
ausserdem verpflichtet werden, Bestandeslisten zu führen und Auskunft
darüber zu erteilen, was sich in ihren Lagern befindet.

Auskunft: Roland Hirt, Oberzolldirektion, Tel 031 322 65 64

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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