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Mittelbeschaffung für Vereine, Stiftungen und Genossenschaften wird erleichtert


MEDIENMITTEILUNG

Mittelbeschaffung für Vereine, Stiftungen und Genossenschaften wird
erleichtert

12. Nov 2003 (EFD) Die Bankenverordnung wird dahingehend revidiert, dass
Vereine, Stiftungen und Genossenschaften, die nicht im Finanzbereich tätig
sind, leichter Mittel beschaffen können. Der Bundesrat hat der Revision
heute zugestimmt.

Die Bankenverordnung verbietet die gewerbsmässige Entgegennahme von
Publikumseinlagen durch Nichtbanken. Sie sieht aber eine Ausnahme für
Einlagen von Mitgliedern bei Genossenschaften vor, solange die
Genossenschaften in keiner Weise im Finanzbereich tätig sind.
Gewerbsmässigkeit ist bei einer Zahl von mehr als 20 Einlagen gegeben.
Vereine und Stiftungen hingegen sind bisher vom Verbot nicht ausgenommen,
was bedeutet, dass ihnen gängige Formen der Mittelbeschaffung wie die
Aufnahme verzinslicher Darlehen von Mitgliedern oder Gönnern untersagt sind,
sobald sie die Schwelle der Gewerbsmässigkeit überschreiten.

Neu werden Vereine und Stiftungen den Genossenschaften in diesem Bereich
gleichgestellt. So sind Einlagen bei allen drei Organisationsformen keine
Publikumseinlagen, sofern die Organisationen in keiner Weise im
Finanzbereich tätig sind und - als zusätzliche Voraussetzung - einen
ideellen Zweck oder die gemeinsame Selbsthilfe verfolgen. Dabei können
beliebige Einleger Einlagen tätigen. Dies stellt eine weitere Erleichterung
gegenüber der heutigen Regelung dar, welche nur die Einlagen von Mitgliedern
von Genossenschaften privilegiert.

Auskunft: Barbara Schaerer, Eidg. Finanzdepartement, Tel. 031 322 60 18

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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