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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Arbeitstreffen von Bundesrätin Metzler-Arnold mit dem argentinischen Justizminister Beliz

 

 

Bern / Zürich, 11.11.2003. Die Bekämpfung der Korruption sowie des Terrorismus und dessen Finanzierung durch den Missbrauch des Schweizer Finanzplatzes hat für die Schweiz oberste Priorität. Dies hat Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold, Vorsteherin des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), am Dienstag in Zürich an einem Arbeitstreffen mit dem argentinischen Justizminister Gustavo Beliz betont.

 

Bundesrätin Metzler-Arnold und Justizminister Beliz besprachen hauptsächlich die Rechtshilfebeziehungen zwischen der Schweiz und Argentinien und in diesem Zusammenhang auch die argentinischen Rechtshilfeersuchen im Zusammenhang mit den Bombenanschlägen auf das jüdische AMIA-Zentrum in Buenos Aires und mit den illegalen Waffenexporten an Ecuador und Kroatien. Bundesrätin Metzler-Arnold hielt fest, dass sich die Schweizer Behörden der Bedeutung der Ersuchen für die argentinischen Justizbehörden bewusst seien. Sie wies darauf hin, dass die zuständigen Genfer Behörden Fortschritte beim Vollzug der Rechtshilfeersuchen erzielt haben.

 

Im Fall der illegalen Waffenexporte an Ecuador und Kroatien ordnete die zuständige Genfer Untersuchungsrichterin am 27. Oktober 2003 die Übermittlung von Bankunterlagen an Argentinien an. Ihre Schlussverfügung ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da die 30-tägige Beschwerdefrist noch nicht abgelaufen ist. Im Fall der Bombenanschläge auf das jüdische AMIA-Zentrum teilte das Bundesamt für Justiz im Auftrag der Untersuchungsrichterin den argentinischen Behörden am 7. November 2003 mit, dass aufgrund der Aussagen eines Zeugen eine Bank in Genf lokalisiert werden konnte. Im Rahmen der bei dieser Bank getätigten Ermittlungen konnten jedoch keine Konten des ehemaligen Staatspräsidenten Carlos Menem und anderer im Rechtshilfeersuchen genannten Personen ausfindig gemacht werden.

 

Die Vorsteherin des EJPD erwähnte ferner, dass es beim Vollzug einiger Rechtshilfeersuchen Verzögerungen gegeben habe, weil die Schweizer Behörden zusätzliche Informationen von den argentinischen Behörden verlangen mussten. Beide Minister waren sehr zufrieden mit dem Verlauf der Verhandlungen über den zukünftigen bilateralen Rechtshilfevertrag, zu dem Ende Oktober eine erste Verhandlungsrunde in Buenos Aires stattgefunden hat. Sie zeigten sich zuversichtlich, dass dadurch die langjährige Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern weiter verbessert werden würde.

 

Am gleichen Tag stattete Justizminister Gustavo Beliz auch einen Höflichkeitsbesuch bei Bundesrätin Micheline Calmy-Rey, Vorsteherin des Eidg. Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), ab.

 

 

Weitere Auskünfte:

Folco Galli, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 77 88