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Stahlimportmassnahmen der USA

Stahlimportmassnahmen der USA

WTO-Berufungsinstanz urteilt zugunsten der Schweiz und der anderen
Mitkläger   Die Berufungsinstanz der WTO hat am 10. November 2003 das
Urteil des auf gemeinsamen Antrag der Europäischen Gemeinschaft,
Japans, Koreas, Chinas, Norwegens, Neuseelands, Brasiliens und der
Schweiz eingesetzten Panels bestätigt, wonach die Schutzzölle der
Vereinigten Staaten auf diverse Stahlprodukte gegen WTO-Recht
verstossen. Die Schweiz und die anderen Kläger begrüssen das Urteil und
fordern die Vereinigten Staaten auf, die unrechtmässigen
Importmassnahmen unverzüglich aufzuheben.

Die Vereinigten Staaten erheben seit März 2002 auf zehn verschiedenen
Stahlproduktegruppen zusätzliche Schutzzölle von bis zu 30%.
Unmittelbar nach der Ankündigung dieser Schutzmassnahmen zugunsten der
einheimischen Stahlindustrie gelangte die Schweiz zusammen mit den
anderen Klägern an das Streitbeilegungsorgan der WTO und verlangte die
Einsetzung eines Panels, um die Rechtmässigkeit der Schutzzölle zu
beurteilen. Sowohl das Panel wie die Berufungsinstanz kamen zum
Schluss, dass die Schutzmassnahmen der Vereinigten Staaten die
Voraussetzungen der relevanten WTO-Bestimmungen nicht erfüllen.
Vielmehr haben gemäss klägerischer Auffassung mangelnde
Restrukturierungsmassnahmen sowie weltweite Überkapazitäten im
Stahlsektor zu Problemen der amerikanischen Stahlindustrie geführt. Das
Urteil der Berufungsinstanz wird im Dezember vom übergeordneten
Streitbeilegungsorgan formell angenommen werden, womit die Vereinigten
Staaten zur prompten Aufhebung der Schutzmassnahmen verpflichtet
werden. Sofern die Vereinigten Staaten dem Urteil nicht Folge leisten,
so haben die Kläger das Recht, Ausgleichszölle in der Höhe des
erlittenen Schadens zu erheben.

Staatssekretariat für Wirtschaft
Kommunikation

Anne-Sophie Dreyfus Roth,
 seco,
 Ressort WTO,
 Tel. 031 322 22 60

 Matthias Oesch,
 seco,
 Ressort WTO,
 Tel. 031 324 90 78