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Glarner Hauptüberschiebung für Welterbeliste

Medienmitteilung

Glarner Hauptüberschiebung für Welterbeliste
der UNESCO vorgeschlagen

Der Bundesrat meldet die Glarner Hauptüberschiebung für eine Aufnahme in die
Welterbeliste der UNESCO an. Bei dem geologischen Phänomen handelt es sich
um eine über 20 Kilometer lange Überschiebung zweier Gesteinskomplexe. Sie
hat viel zum Verständnis des alpinen Deckenbaus und zur Entstehung von
Gebirgen beigetragen.

Das Gebiet der Glarner Hauptüberschiebung ist eine faszinierende
Hochgebirgslandschaft zwischen dem Vorderrheintal und den Kerenzerbergen am
Walensee (Kantone Glarus, St. Gallen und Graubünden). Ihre aussergewöhnliche
Bedeutung liegt in der Tektonik begründet: Ältere Gesteine überlagern über
eine weite Strecke jüngere Gesteine. Dank dieser geologischen Besonderheit
wurden seit dem 19. Jahrhundert grundsätzliche Erkenntnisse zum Bau der
Alpen gewonnen. Insbesondere erkannte man, wie Gebirge durch
Deckenüberschiebungen entstanden sind.

Mit der Aufnahme in das UNESCO-Welterbe verpflichten sich die beteiligten
Gemeinden, Kantone und der Bund zu einem langfristigen Schutz des Objektes.
Eine entsprechende Vereinbarung der Gemeinden untereinander tritt bei der
allfälligen Aufnahme in die Welterbeliste in Kraft. Die Liste stellt primär
eine Auszeichnung und eine weltweite Anerkennung dar, beinhaltet aber auch
die Verpflichtung, das Gebiet für die kommenden Generationen zu erhalten.
Die innerstaatliche Souveränität bleibt aber gewährleistet. Für den Schutz
gilt weiterhin das nationale Recht: So sind Teile des Gebiets schon heute
geschützt, wie etwa die Lochseite bei Schwanden, Teile des Murgtals und des
Mürtschentals, die Grauen Hörner, der Plaun Segnas Sut, das Vorfeld des
Glatschiu dil Segnas usw.

Die Glarner Hauptüberschiebung dürfte als Welterbe international über die
Wissenschaft hinaus bekannt werden und sich positiv auf den Tourismus und
die Wirtschaft der Region auswirken. Momentan gehören dem UNESCO-Welterbe
754 Objekte an. Die Schweiz verfügt über vier Kulturgüter (Berner Altstadt,
Klosterbezirk St. Gallen, Kloster St. Johann in Müstair/GR und Tre Castelli
in Bellinzona) sowie zwei Naturgüter (Jungfrau-Aletsch-Bietschhorn und Monte
San Giorgio im Südtessin). Damit dürfte das Potenzial der Schweizer
Weltnaturerbegüter erschöpft sein. Über die Kandidatur der Glarner
Hauptüberschiebung dürfte im Sommer 2005 entschieden werden.

Bern, 5. November 2003