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Neuer Bevölkerungsschutz startet am 1.1.2004

3003 Bern, 4. November 2003

Medieninformation

Neuer Bevölkerungsschutz startet am 1.1.2004

Der Bundesrat hat das "Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den
Zivilschutz" (BZG) auf den 1. Januar 2004 in Kraft gesetzt. Das Schweizer
Stimmvolk hat der Bevölkerungsschutzreform am 18. Mai 2003 mit
Vierfünftel-Mehrheit zugestimmt. Die Umsetzung liegt nun vor allem bei den
Kantonen.

Mit der Bevölkerungsschutzreform wird die Zusammenarbeit der fünf
Partnerorganisationen Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technische
Betriebe und Zivilschutz geregelt. Durch ein Verbundsystem soll der Schutz
der Bevölkerung, insbesondere bei Katastrophen und in Notlagen, optimiert
werden.

Das neue Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz regelt in einem ersten Teil die
Zusammenarbeit sowie die Kompetenzabgrenzungen zwischen den
Partnerorganisationen; der zweite Teil enthält Bestimmungen zum Zivilschutz.
Für die anderen Partnerorganisationen sind rechtlich die Kantone zuständig.
Die Neuausrichtung des Zivilschutzes primär auf die Bewältigung von
Katastrophen und Notlagen erlaubt eine Reduktion der Zahl der
Dienstpflichtigen von rund 280'000 auf 120'000.

Das Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz bringt eine klare Aufgabenteilung
zwischen Bund und Kantonen: Der Bund übernimmt insbesondere Konzeptions- und
Koordinationsaufgaben sowie die Zuständigkeit bei Ereignissen von nationalem
Ausmass. Grundsätzlich sind aber die Kantone für den Bevölkerungsschutz
zuständig. Deshalb erhalten sie auch mehr Handlungsspielraum im Bereich des
Zivilschutzes. Die Kantone sind zurzeit daran ihre Gesetze und Strukturen
den neuen Anforderungen anzupassen.

80,5 Prozent Ja-Stimmen
Die Eidgenössischen Räte haben das Bundesgesetz in der Schlussabstimmung vom
4. Oktober 2002 (bei einer Gegenstimme) angenommen. Gegen den Erlass des BZG
wurde in der Folge das Referendum ergriffen. Am 18. Mai 2003 erzielte die
Vorlage beim Stimmvolk einen Ja-Stimmenanteil von 80,5 Prozent.

EIDG. DEPARTMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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