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Grosserfolg gegen den illegalen Kaviarhandel

Grosserfolg gegen den illegalen Kaviarhandel

Dem Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) ist ein bedeutender Schlag
gegen den illegalen Kaviarhandel gelungen. Insgesamt zwei Tonnen Kaviar
illegalen Ursprungs im Wert von rund drei Millionen Franken konnten,
nach einem mehr als zwei Jahre dauernden Verfahren, Ende Oktober von
der schweizerischen CITES Vollzugsbehörde eingezogen werden. CITES ist
das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten
freilebender Tiere und Pflanzen.

Das rechtliche Verfahren wurde vom Bundesgericht in diesem Frühjahr
bezüglich der Beschlagnahme und von der Rekurskommission des
Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes Ende September bezüglich
der Konfiszierung im Sinne des BVET entschieden. Bevor die
Kaviarsendungen aber definitiv eingezogen werden konnten, musste die
Vollzugsbehörde den Ablauf aller Beschwerdefristen abwarten.

Bereits im Frühjahr 2001 erfuhr das BVET, dass in Genf grosse Mengen an
illegal gewonnenem Kaviar in die Schweiz eingeschleust werden sollten.
Wie unverzüglich eingeleitete Abklärungen ergaben, waren die für den
Import in die Schweiz bestimmten Sendungen über eine Vertriebsfirma in
den Vereinigten Arabischen Emiraten nach Genf geschickt und dort
eingelagert worden. Die mitgeführten Artenschutz-Dokumente nannten
Kasachstan als Herkunftsland, beriefen sich aber gleichzeitig auf eine
Ausfuhrgenehmigung der Russischen Föderation.

Nachprüfungen ergaben, dass Kasachstan für diesen Kaviar nie
Ausfuhrdokumente ausgestellt hatte. Das russische Dokument dagegen
verwies zwar tatsächlich auf Kaviar kasachischen Ursprungs - die
aufgeführten Mengen lagen aber einiges unter den in Genf eingelagerten
zwei Tonnen. Zudem ergab eine Analyse der Ware selbst, dass das
russische Dokument längst abgelaufen war, als der Kaviar den
Störweibchen entnommen und in den Handel gebracht worden war. In der
Folge beschlagnahmte die schweizerische CITES Vollzugsbehörde die
gesamte sich noch im Freilager befindliche Menge. Die tatsächliche
Herkunft des Kaviars ist unklar.

Alle Störarten sind seit 1997 nach CITES geschützt und der Handel muss
demnach streng kontrolliert werden. So ist die Ausfuhr - in der Schweiz
auch die Einfuhr - bewilligungspflichtig. Die Ursprungsländer müssen
zudem Fang- und Exportquoten festlegen und deren Einhaltung überwachen.
Die Quoten werden dabei so angesetzt, dass trotz Kaviargewinnung die
Existenz der Störbestände langfristig sicherstellt ist. Was die
Bestände jedoch in höchstem Grad gefährdet, ist der illegale Fang und
Handel. Mit ihrem Vorgehen hat die schweizerische CITES Vollzugsbehörde
einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung des illegalen Kaviarhandels
und damit zum Schutz des Störs geleistet.

BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN
Medien- und Informationsdienst

Thomas Althaus,
 Leiter Artenschutz,
 Bundesamt für Veterinärwesen
 031 / 323 85 08