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Abstimmungskampagne zur Revision des Mietrechts eröffnet

Abstimmungskampagne zur Revision des Mietrechts eröffnet

Bundesrat Joseph Deiss hat heute mit einer Medienkonferenz die
Abstimmungskampagne zur Änderung des Obligationenrechts (Miete)
eröffnet. Die Volksabstimmung findet am 8. Februar 2004 statt.

Der Schutz der Mieterschaft vor missbräuchlichen Forderungen der
Vermieter bleibt der Kerngedanke des Mietrechts. Das Recht soll aber
einfacher, übersichtlicher und zeitgemässer werden. Dieser Forderung
kommt die von Bundesrat und Parlament beschlossene Gesetzesänderung
nach. In seinen Ausführungen betonte Bundesrat Deiss zwei zentrale
Vorteile gegenüber den geltenden Bestimmungen: Die überholte Anbindung
der Mietzinse an den Hypothekarzinssatz fällt weg. Die Mietzinse sollen
in Zukunft gemäss der Entwicklung des Landesindexes der
Konsumentenpreise angepasst werden können. Damit werden sprunghafte
Mietzinserhöhungen verhindert. Zweitens kann auf Grund der neuen
Bestimmungen viel einfacher festgestellt werden, ob ein Mietzins
missbräuchlich ist oder nicht. Dafür dient den Schlichtungsbehörden das
neue Instrument der Vergleichsmiete. Weitere Neuerungen sind laut
Bundesrat Deiss die zeitliche Staffelung von Mietzinserhöhungen nach
Renovationen und Handänderungen sowie differenzierte Schutzbestimmungen
bei der Miete von Geschäftsräumen. Der Bundesrat ist überzeugt, dass
das neue Recht nicht nur mithelfen wird, die Beziehungen zwischen der
Mieterschaft und der Vermieterschaft zu verbessern. Es wird auch
Investitionen in den Mietwohnungsmarkt fördern, die angesichts des
Wohnungsmangels heute besonders nötig sind. Der Bundesrat empfiehlt
daher den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, am 8. Februar 2004 die
Gesetzesänderung anzunehmen.

Bei dieser Vorlage handelt es sich um den indirekten Gegenvorschlag von
Bundesrat und Parlament zur Volksinitiative „Ja zu fairen Mieten“, die
im Mai 2003 von Volk und Ständen abgelehnt wurde. Gegen die
Gesetzesrevision hat der Mieterinnen- und Mieterverband das Referendum
ergriffen.

Cipriano Alvarez,
 Bundesamt für Wohnungswesen,
 Tel.: 032 / 654'91'30