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Einstellung der Weko-Untersuchung gegen Migros nach Wiederherstellung

Einstellung der Weko-Untersuchung gegen Migros nach Wiederherstellung
des Wettbewerbs für Rindfleisch-Test

Die Wettbewerbskommission (Weko) stellte Ihre Untersuchung gegen Migros
betreffend die Art der Durchführung der BSE-Tests für "Rinderwahnsinn"
ein. Alle Testlabors können nunmehr ihre Dienste auf den Markt
anbieten.

Am 12. April 2002 hatte die Weko eine Untersuchung eröffnet, um zu
prüfen ob die Migros auf dem Markt für BSE-Tests über eine
marktbeherrschende Stellung verfügt und ob sie diese Stellung gegenüber
den Testlabors missbraucht hat (Art. 7 Kartellgesetz).

Gegenstand der Untersuchung war die Praxis der Migros, ihren
Rindfleischlieferanten vorzuschreiben, bei welchen Labors und zu
welchem Preis die von ihr verlangten BSE-Tests durchgeführt werden
müssen. Damit wurden, wegen des Gewichts der Migros als Abnehmerin, die
anderen Testlabors dauerhaft vom Markt ausgeschlossen.

Vor Abschluss der Untersuchung hat die Migros die zur Durchführung der
BSE-Tests geschlossenen Rahmenverträge per 31. Januar 2004 gekündigt.
Sämtlichen vom Bundesamt für Veterinärwesen (BVet) zugelassenen Labors
steht jetzt der Markt offen. Damit gab die Migros das beanstandete
Verhalten auf, so dass die Weko keine Massnahmen verfügen musste. Das
Verfahren ist deshalb an der Plenarsitzung der Weko vom 20. Oktober
2003 als gegenstandslos abgeschrieben worden.

Walter Stoffel
 079 436 81 49 (bis 12:30)
 Olivier Schaller

 031 322 21 23
 079 642 62 88
 olivier.schaller@weko.admin.ch