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Rückübernahmeabkommen mit Armenien


Bern, 30.10.2003 Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold trifft heute in Bern mit
dem armenischen Minister für öffentliche Angelegenheiten, Hovik Abrahamian,
zusammen. Dabei kommt es zur Unterzeichnung eines Rückübernahme- und
Transitabkommens, dem der Bundesrat bereits am 16. Mai 2003 zugestimmt hat.

Vor rund drei Jahren hat die Schweiz gemeinsam mit anderen westeuropäischen
Staaten einen regionalen Migrationsdialog mit den Südkaukasus-Staaten (sog.
"Cluster Process") eingeleitet. Grund ist die zunehmende Zahl von
Asylsuchenden aus dieser Region. Der GUS-Raum nimmt zudem auch eine immer
wichtigere Rolle als Transitroute für Migranten und Flüchtlinge aus
Afghanistan, Iran und Irak ein.

Abkommen mit einem weiteren GUS-Staat

Die Zusammenarbeit im Migrationsbereich zwischen der Schweiz und den
GUS-Staaten trägt nun erste Früchte. Im Juli dieses Jahres hat die Schweiz
ein Rückübernahmeabkommen mit der Ukraine unterzeichnet. Ein
Rückübernahmeabkommen mit Kirgisistan trat bereits im vergangenen Monat in
Kraft. Mit dem Rückübernahme- und Transitabkommen mit Armenien soll nun mit
einem weiteren wichtigen Herkunfts- und Transitland aus dem GUS-Raum das
Rückkehrmanagement für Personen, die sich nicht mehr in der Schweiz
aufhalten dürfen, auch auf vertraglicher Ebene gesichert werden.

Wiedereingliederungsprogramm mit Armenien

Neben der Unterzeichnung des Rückübernahme- und Transitabkommens sollen bei
dem heutigen Treffen die Grundlagen eines Wiederein-gliederungsprogramms
vereinbart werden. Mit diesem Programm soll die freiwillige Rückkehr und
dauerhafte Wiedereingliederung von Gesuchstellern aus Armenien durch
konkrete wirtschaftliche und soziale Unterstützung in Armenien gefördert
werden.

Das Bundesamt für Flüchtlinge strebt zudem an, in nächster Zeit auch mit
Armeniens Nachbarstaaten, insbesondere mit Georgien, Verhandlungen für den
Abschluss von Rückübernahmeabkommen aufzunehmen.

Weitere Auskünfte:

Informationsdienst EJPD, Tel. 031 / 322 18 18